Fachleute sind sich einig, dass bei der Bepflanzung von Kindergärten und Kinderspielplätzen auf die Anpflanzung „giftiger“ Pflanzen verzichtet werden sollte. Dies betrifft insbesonde re diePflanzengattungen und Arten, die in den Tabellen mit ** oder * gekennzeichnet sind. Hierunter fallen u.a. Goldregen, Eibe, Seidelbast, Stechpalme, Pfaffenhütchen sowie Aron- stab, Eisenhut, Herbstzeitlose, Maiglöckchen und Fi ngerhut. Bei allen Wolfsmilchgewächsen ist der Milchsaft schwach giftig bis giftig und kan n zu Hautreizungen führen. Hautreizungen durch austretende Inhaltsstoffe können u. a bei Di effenbachia, Narzissen und Schefflera entstehen. Phototoxische Wirkung haben u.a. Herkulesstaude und Wiesen-Bärenklau, die bei empfindlicher Haut und Lichteinw irkung sogar Hautverbrennungen herbeiführen können. Pflanzen können allergische Reaktionen der Atemwege (meist durch Pollen) oder der Haut auslösen. Am bekanntesten ist die Becherprimel (Primula obconica). Weniger bekannt ist, dass auch die Birkenfeige (Ficus benjamina) Allergien auslösen kann, da sich der Milchsaft an Staubpartikeln anlagert, die in die Atemwege gelangen können. Quelle: https://www.landwirtschaftskammer.de/verbraucher/service/gartenbau/pflanzenkindergarten.pdf
Die Tabelle an Gehölzen mit Gehalt an gefährdenden Inhaltsstoffen findest du dort auf Seite 11f