Antwort
Der Therapeut müsste das in einem Bericht/Antrag an deine Krankenkasse begründen können, diese müsste den Antrag dann noch akzeptieren. Die verhaltenstherapeutisch abgeleisteten Stunden würden in einem solchen Fall auf die tiefenpsychologische Therapie angerechnet, d.h. , abgezogen. Wenn du einen entsprechenden Therapeuten findest, lass dich am besten von ihm oder ihr beraten und frag auch mal bei deiner Krankenversicherung nach.