Muss ich den Kostenvoranschlag vom Zahnarzt zahlen?

Hallo, Ich habe einen neuen Zahnarzt der für jede Kleinigkeit geld berechnet. Im Mai hatte ich diese nach Alternativen gefragt für meinen Retainer (Zahnstabilisator) im Unterkiefer. Diese erzählte mir direkt was von Aestetic Line Schienen und das so etwas ca. 200€ kosten würde weil keine Kassenleistung. So weit, so gut! Im nächsten Schritt erzählte sie mir gleich was davondas man ja dafür einen Kostenvoranschlag im Labor machen müsste und das dieser evtl was kosten würde. Weiter im Gespräch schlug sie mir vor gleich ausrechnen zu lassen was eine minimale Zahnkorrektur im Unterkiefer kosten würde. Gesagt, getan. Abdrücke genommen und neuen Termin zur Besprechung. Ich wunderte mich dass ich nichts unterschreiben musste wegen der Kostenübernahme für den Kostenvoranschlag und die Summe wurde nur beiläufig mit ca 80€ erwähnt. Als ich diesen Termin wahrgenommen hatte, bekam ich einen Kostenvoranschlag über NUR zahnkorrektur im Unter- UND OBerkiefer. Nicht DAS was ich wollte. Ich schlief eine Nacht drüber und sagte das ganze ab. Nun bekam ich heute eine Rechnung für den Kostenvoranschlag i. H. von 175€!

  1. War es mir nicht klar dass ich sie in jedem Fall zahlen muss
  2. Habe ich dafür keine schriftliche zustimmung gegeben
  3. Mündlich erzählte sie was von ca. 80€

In dem heutigen Telefonat sagten sie mir im PC wäre festgehalten worden dass ich darüber in Kenntniss gesetzt wurde... Aussage gegen Aussage...

Ich kenn das so, dass man vor Auftragserteilung über die Kosten informiert wird und das mit seiner Unterschrift bestätigt...

Muss ich das zahlen???

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Die Leistungen des Zahnarztes für Zahnersatz müssen seit dem 01.07.05 mit einem neuen Formular bei der Krankenkasse beantragt werden. Der Zahnarzt erstellt individuell für den Patienten einen Befund/ Heil- und Kostenplan, der sämtliche Informationen über den Befund des gesamten Gebisses enthält. Da der Festzuschuss von der Krankenkasse direkt über die Regelversorgung gewährt wird, muss dies genau angegeben sein. Erst danach trägt der Zahnarzt die Versorgung ein, über die dieser sich zusammen mit dem Patienten geeinigt hat. Die wichtigen Kriterien zur Berechnung vom Eigenanteil des eigenen Heil- und Kostenplans sind einmal die Regelversorgung, sowie die individuelle Behandlung, die über die Regelversorgung hinausgeht. Die zwischen dem Patient und Zahnarzt vereinbarte Zahnbehandlung, die eigentliche Therapieentscheidung und die gesamten Ergebnisse der Untersuchung werden im Heil- und Kostenplan dokumentiert. Er ist ein wesentlicher Faktor der eigentlichen, gesamten Zahnbehandlung. Mit dem Heil- und Kostenplan gibt der Arzt die einzelnen Schritte der geplanten Zahnbehandlung zu erkennen. Der Heil- und Kostenplan sollte deshalb nicht mit einem Kostenvoranschlag verwechselt werden.

Der Heil- und Kostenplan muss vor dem Beginn der Zahnbehandlung für den Patienten vom Zahnarzt erstellt werden. Auf Verlangen ist dieser dem Patienten kostenlos vom Zahnarzt auszuhändigen. Entweder der Patient oder der behandelnde Zahnarzt muss den Befund der Krankenkasse vor der Zahnbehandlung zur Genehmigung und Ausrechnung des Festzuschusses/ Eigenanteils vorlegen. In manchen Bundesländern werden Wiederherstellungen und Reparaturen bei vorhandenen zahnärztlichen Versorgungen hiervon ausgenommen und eine Genehmigung der Krankenkasse ist hierzu nicht erforderlich. Der Zahnarzt rechnet dann seine erbrachten Leistungen direkt mit den jeweiligen Krankenkassen ab. Siehe: http://www.zahnarzt-planet.com/heil-und-kostenplan.php

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