Die Leistungen des Zahnarztes für Zahnersatz müssen seit dem 01.07.05 mit einem neuen Formular bei der Krankenkasse beantragt werden. Der Zahnarzt erstellt individuell für den Patienten einen Befund/ Heil- und Kostenplan, der sämtliche Informationen über den Befund des gesamten Gebisses enthält. Da der Festzuschuss von der Krankenkasse direkt über die Regelversorgung gewährt wird, muss dies genau angegeben sein. Erst danach trägt der Zahnarzt die Versorgung ein, über die dieser sich zusammen mit dem Patienten geeinigt hat. Die wichtigen Kriterien zur Berechnung vom Eigenanteil des eigenen Heil- und Kostenplans sind einmal die Regelversorgung, sowie die individuelle Behandlung, die über die Regelversorgung hinausgeht. Die zwischen dem Patient und Zahnarzt vereinbarte Zahnbehandlung, die eigentliche Therapieentscheidung und die gesamten Ergebnisse der Untersuchung werden im Heil- und Kostenplan dokumentiert. Er ist ein wesentlicher Faktor der eigentlichen, gesamten Zahnbehandlung. Mit dem Heil- und Kostenplan gibt der Arzt die einzelnen Schritte der geplanten Zahnbehandlung zu erkennen. Der Heil- und Kostenplan sollte deshalb nicht mit einem Kostenvoranschlag verwechselt werden.
Der Heil- und Kostenplan muss vor dem Beginn der Zahnbehandlung für den Patienten vom Zahnarzt erstellt werden. Auf Verlangen ist dieser dem Patienten kostenlos vom Zahnarzt auszuhändigen. Entweder der Patient oder der behandelnde Zahnarzt muss den Befund der Krankenkasse vor der Zahnbehandlung zur Genehmigung und Ausrechnung des Festzuschusses/ Eigenanteils vorlegen. In manchen Bundesländern werden Wiederherstellungen und Reparaturen bei vorhandenen zahnärztlichen Versorgungen hiervon ausgenommen und eine Genehmigung der Krankenkasse ist hierzu nicht erforderlich. Der Zahnarzt rechnet dann seine erbrachten Leistungen direkt mit den jeweiligen Krankenkassen ab. Siehe: http://www.zahnarzt-planet.com/heil-und-kostenplan.php