Hallo, ich habe vor kurzem auch meinem Bescheid bekommen, dass ich 30% GdB habe. Allerdings habe ich auch gleich ein Schreiben dabei gehabt,welches für das Arbeitsamt bestimmt war und auf die Gleichstellung hinweist. Dieses habe ich beim Amt abgegeben und die Gleichstellung wurde dann vorgenommen. Frag nochmal bei den Mitarbeitern nach, welche denn Bescheid der Behinderung bearbeitet und zugeschickt haben, von dort müßtest du eigentlich auch ein Schreiben für das Arbeitsamt bekommen. Alles Gute und viel Erfolg.

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Die Pickel, egal ob im Gesicht oder wo anders, können ausgedrückt werden. Allerdings sollte dabei auf die Hygiene geachtet werden. Zum Ausdrücken der Pikel nicht einfach die Finger nutzen, sondern Kosmetiktücher als Hilfe nehmen und danach denn ausgedrückten Pickel desinfizieren, z.B. mit Klosterfrau Melissengeist.

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Der ausgedrückte Pickel muss auf jedenfall desinfiziert werden. Ich nehme dafür Klosterfrau Melissengeist und das wirkt gut. Die Pickel selber drücke ich aber nicht mit den freien Fingern aus, sondern nutze Kosmetiktücher dafür. Geht genauso gut und ist hygienischer.

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Husten, auch wenn er nur leicht ist, welcher länger als 3 Wochen anhält sollte ärztlich abgeklärt werden. Da auch eine leichte Kurzatmigkeit dabei ist, könnte sich schnell eine chronische Bronchitis in leichter Form entwickeln. Kläre die Symtome bitte mit deinem Hausarzt, dieser kann dich, wenn erforderlich, auch an einen Facharzt überweisen.

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Der Abschlussbericht der Kur wird sowohl an die Krankenkasse, als an den Arzt (mit welchem du die Kurunterlagen für die Beantragung ausgefüllt hast) geschickt. Du müßtest also bei der Krankenkasse bzw. beim Arzt bei denen du vor 10 Jahren warst nachfragen, ob noch Unterlagen vorhanden sind. Die Aufbewahrungsfrist bei medi. Dokumenten liegt zwischen 10 und 15 Jahren.

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