AU rückwirkend?
Ich bin im Moment im ersten Lehrjahr und ich habe noch keine gute Antwort dazu erhalten die mir meine Frage beantwortet hat.
Also ich weiß man darf Max. Drei Tage rückwirkend krankschreiben in Ausnahmefällen. Aber ab wann gelten diese drei Tage? Z.b wenn ich Donnerstag komme und möchte diese rückwirkend für 3 Tage haben. Geht das so: Donnerstag, Mittwoch, Dienstag oder zählt der Donnerstag nicht als Tag mit weil er da vorstellig war und wäre das dann Mittwoch, Dienstag und Montag?
3 Antworten
Also ich weiß man darf Max. Drei Tage rückwirkend krankschreiben in Ausnahmefällen
Das Zauberwort heißt: in Ausnahmefällen
Du kannst nicht am Donnerstag zum Arzt gehen und sagen das du seit Montag Magenprobleme oder Schnupfen oder ein verstauchten Arm hast.
Du mußt schon einen sehr guten Grund haben warum du erst nach so vielen Tagen in der Praxis erscheinst.
Ich denke du hast seit Tagen keine Lust auf Arbeit und brauchst hier Tipps wie du zu einer Rückwirkenden AU kommst.
Nein, nur in Ausnahmefällen bei Immobilität oder Schließtage (Wochenende, Mittwoch, Feiertage).
Der Donnerstag zählt mit.