Brandwunde durch heisses Öl
Also ich hab mir vor 3 tagen das rechte handgelenk auf der innenseite mit heissem öl verbrannt. habe sofort gekühlt und bin dann gleich in die apotheke gegangen und hab mir flammazine creme und mullbinden geholt und draufgegeben. es hat auch bis jetzt nicht wehgetan. die brandfläche is ca. 4 x 4 cm gross und es hat sich ein ca. 2 x 1 cm grosse brandblase entwickelt. hab bis jetzt die brandsalbe immer morgens und abends erneuert aber jetzt fühlt sich meine hand kalt an und der unterarm irgendwie wie wenn er eingeschlafen wäre. aber das hab ich öfter mal das sich meine hand und so kalt anfühlt und einschläft, jetzt weiss ich nicht ob das von der brandwunde ist oder nicht. weh tut es nicht es is eher ein leichtes ziehen und bamstig sein. was sagt ihr dazu. noch zur erklärung ich kann nicht zum arzt gehen da durch ein missverständnis mein versicherungsschutz derzeit nicht besteht
1 Antwort
Wie Du Deine Brandwunde (richtig) behandelst, hast Du bereits in der Apotheke erfahren. Jetzt musst Du etwas Geduld haben - das wird schon wieder.
Wie Berta, sehe auch ich keinen Zusammenhang zu dem Kältegefühl und dem Einschlafen Deiner Hand, und was das sein könnte, dazu hast Du da ja bereits von ihr einen guten Rat bekommen.
Drum bleibt mir nur, Dir einen ganz anderen Rat zu geben:
Bring Deinen Krankenversicherungsschutz wieder in Ordnung, und das nicht morgen oder übermorgen, sondern heute!
Denk bitte dran, daß es heute "nur" die Verbrennung ist, aber morgen vielleicht etwas viel Dramatischeres, wo Du nicht mehr in der Lage bist, Dich selbst zu "kümmern"! Ich will jetzt nicht schwarzmalen, aber sei ehrlich: mit der Verbrennung hast Du doch auch nicht gerechnet, trotzdem musst Du Dich jetzt mit ihr herumschlagen.
In Deutschland (ich nehme an, dort wohnst Du) besteht Krankenversicherungspflicht, die aber den schönen Nebeneffekt hat, daß Du immer krankenversichert bist, Du musst nur klären, wer in Deinem Fall der Kostenträger ist, und Dich entsprechend dort bzw. zunächst beim Sozialamt melden. Lies mal bitte hier:
http://www.1a.net/krankenversicherung/krankenversicherungspflicht