Führerschein mit Keratokonus möglich?
Vor ca. 3 Jahren wurde bei mir Keratokonus diagnostiziert. Mittlerweile trage ich formstabile Kontaktlinsen. Die nötige Sehstärke bei einem Sehtest, der für den PKW-Führerschein notwendig ist, erreiche ich ohne Kontaktlinsen und mit Kontaktlinsen nicht. Nun hatte ich vor kurzem einen Termin in einer Augenarztpraxis für Untersuchungen zu einem augenärztlichen Gutachten gemachrt wurden. Das Ergebnis war leider, dassich die gesetzlichen Anforderungen nicht erfülle und somit ein Gutachten nicht zu einem positiven Ergebnis kommt.
Nun habe ich noch einen Termin bei einer Neuroophtalmologischen Untersuchung hier in der Universitätsklinik, wo auch ein Gutachten erstellt werden soll. Nun Frage ich mich aber was da die Anforderungen sind. Wie sind die Aussichten, doch noch eine Fahrerlaubnis erhalten zu können? gibt es evtl. einen User, der hier schon Erfahrungen gemacht hat?
1 Antwort
Hallo sgnd09,
nun das Problem liegt auch darin das diese Erkrankung fortschreitend ist. Das heisst nach 15 J. muss man nachweisen das man noch Fahrtüchtig ist! Dann behält man seinen Führerschein.
http://www.augen-hanuschik.de/Fuehrerscheingutachten/Augenarzt-Berlin-Mitte-Gutachten.html
Wir wissen allerdings im Moment nicht, wie schnell so eine Erkrankung voranschreitet. Die von Dir genannte Neuroophtalmologischen Untersuchung ist deutlich umfangreicher als die erstgenannte. dies hier ist zwar eine Schweitzer Seite aber hier in Deutschland. wird es nicht viel anders aussehen..
http://www.augenaerzte-thun.ch/pdf/aerzteinfo/neuroophth.pdf
Nun könnte man theoretisch da noch einmal nachfragen , ob Du in dem Fall eine Chance hast! Wenn man sagt mna muss in kürzeren Intervallen abklären was noch möglich ist oder nicht! Es kann natürlich auch sein das sie sich an das Gutachten anlehnen und schlicht sagen ->
Sie erreichen die nötige Sehstärke die bei einem Sehtest, der für den PKW-Führerschein notwendig ist, nicht.
Also es ist insgesamt nicht ganz so einfach weil man die zeitliche Entwicklung nicht kennt. Da kannst das Ganze nach dem Gutachten noch einmal ansprechen und nachfragen wie man dies da sieht Ohne gleich das erste Gutachten zu nennen!
Gruss Stephan