Kann ein psychologisches gutachten ein Attest ersetzten?
Derzeit besuche ich eine 11. Klasse in Schleswig Holstein und bin im Unterricht schon desöfteren durch Abwesenheit aufgefallen. Da ich aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht immer zur Schule kann, bekomme ich vermutlich bald eine Attespflicht. Allerdings bin ich in psychologischer Behandlung und habe dementsprechend auch ein psychologisches gutachten erhalten. Meine Frage lautet nun ob das gutachten, im Falle einer Attespflicht, reichen wird um mich vom Unterricht zu befreien. Und falls ja gilt selbiges auch an Klausur- und Prüfungstagen?
2 Antworten
Nein. Aber auf Grund von der Bescheinigung schreibt ein Arzt dann das Attest. Ich halte es zwar für Irrsinn, aber n ach dem Gesetz braucht man ein Attest oder eine Entschuldigung, die ausgeschlossen werden kann. Aber wenn die Entschuldigung bei dir ausreicht, könnte die Bescheinigung vom Psychologen ausreichen. Das musst du abklären. Ich kenne die Diskussionen mit Schülern als Schulsprecherin
Wo ist denn das Problem ? Du kannst doch von dem behandelnden Psychologen ein Attest ausstellen lassen !
Psychologen sind rechtlich gesehen keine Ärtzte und dürfen somit auch keine Attests ausstellen.