Unterlassene Hilfeleistung einer Arzthelferin?
Hallo Liebe Leute,
ich ging mit meiner Freundin vor 4 Tagen in eine Arztpraxis weil meine Freundin seit morgens sehr starke Bauchschmerzen hatte. Da meine Freundin erst seit dem 19.4.20 einen neuen Job und eine neue Krankenversicherung hat, ist sie noch nicht im Besitz einer Chipkarte.
Ich legte der Arzthelferin aber eine Anmeldebescheinigung der Krankenkasse vor. Das reichte ihr nicht. Sie forderte etwas womit sie eine Abrechnung schreiben könnte. Ich telefonierte mit einem Mitarbeiter der Krankenkasse und übergab das Gespräch an die Arzthelferin.
Ich hörte das Gespräch mit. Der Mitarbeiter der Krankenkasse bestätigte ihr das Frau XXX versichert sei. Die Arzthelferin verweigerte weiterhin eine Behandlung meiner Freundin, deren Schmerzen immer schlimmer wurden. Der Mitarbeiter der Krankenkasse sollte ein Fax schicken womit die Arzthelferin die Behandlung abrechnen könne.
Das funktionierte leider nicht so schnell wie es nötig gewesen wäre. Die Schmerzen meiner Freundin wurden sehendlich schlimmer und es war ihr anzusehen wie schlimm es ihr geht. Das interessierte die Arzthelferin nicht im geringsten.
Dieser Arzthelferin war es wichtiger ein Abrechnungszettel zu bekommen als sich meine Freundin überhaupt mal anzusehen.
Wir waren übrigens, bis auf einen jungen Mann der auf ein Rezept wartete, die einzigen in der Praxis. Nach ca. 10 Minuten steckte sie nochmal den Kopf ins Wartezimmer um zu sagen dass sie weiterhin nichts tun könne da das Fax noch nicht gekommen ist.
Meine Freundin sage darauf hin das wir gehen sollten. Ihr ging es sehr schlecht und sie wollte sich hinlegen. Wir sind dann nach Hause gegangen. Meine Freundin legte sich ins Bett und nach knapp 10 Minuten war ihr Zustand so besorgniserregend das ich einen Notarzt rief. Der Krankenwagen kam sehr schnell und meine Freundin wurde in die MHH gebracht.
Dort wurde festgestellt das sie kurz vor einem Blinddarmdurchbruch stand. Sie wurde noch am selben Abend notoperiert. Der Blinddarm und auch ihre Galle mussten entfernt werden.
Meine Freundin ist polnische Staatsangehörige und lebt seit 8 Jahren in Deutschland. Sie spricht sehr gut deutsch aber sie versteht nicht alles. Und schon gar nicht wenn es um solche Dinge wie Formulare o.ä. geht.
Wenn meine Freundin allein gewesen wäre, wäre sie nach Hause gegangen und wäre in der kommenden Nacht jämmerlich verreckt.
Das Verhalten der Arzthelferin ist nicht zu entschuldigen.
Ich beschuldige sie der unterlassenen Hilfeleistung und der Körperveletzung.
Ich habe die Ärztekammen und die kassenärztliche Vereinigung darüber informiert und ich habe bei der Polizei Strafanzeige gestellt.
Was meint ihr dazu?
Peter
4 Antworten
Mach das auch. Ärzte sind verpflichtet,auch bei Krise. Selbst wenn der Patient nun überhaupt nicht krankenversichert wäre. Das war ja gar nicht der Fall,in dieser Situation. Aber selbst dann nicht. Das wär unterlassene Hilfeleistung. Und erst Recht,wenn der Sanni auch schon bestätigt hat,dass es was ernstes ist. Gebt nicht auf.
Ich würde dir Sache nicht so stehen lassen. Wenigstens wäre ich in die Praxis gegangen und ihr schlechtes gewissen gemacht. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass es nicht ganz so richtig war wie die Dame gehandelt hat.
In die Praxis gehen und schlechtes Gewissen machen bringt nichts. So wie die Arzthelferin aufgetreten ist (sie war von Anfang an auch sehr unhöflich) war dies bestimmt nicht das erste mal und würde nicht das letzte mal sein.
Wenn du meinst, es würde irgendwas bringen ..
Arztpraxen müssen nicht jeden Patient behandeln, sie können Patienten auch ablehnen.
Die Aussage "Ich habe Schmerzen" suggeriert nicht zwangsläufig einen Notfall da das Schmerzempfinden subjektiv ist.
Und letztendlich seid IHR gegangen. Ihr wurdet nicht weggeschickt sondern deine Freundin sagte ihr solltet lieber gehen. Die Arzthelferinn hat laut deiner Aussage gesagt solange das Fax nicht da ist, könne sie nichts tun.
Des weiteren hättet ihr, wenn ihr einen Notfall gesehen habt, vor Ort noch einen Krankenwagen rufen können. Stattdessen seid ihr nach Hause gefahren. Falls dies vor Gericht verhandelt wird müsst IHR darlegen wieso ihr nach Hause gefahren seid obwohl die Schmerzen ja so schlimm war?
Außerdem spielt auch eine Rolle wie EUER Verhalten war. Wie lange existierten die Schmerzen? Wurde zu lange gezögert bis man Ärztliche Hilfe aufgesucht hat und und und. Wenn der Blinddarm schon kurz vor dem Durchbruch stand oder sogar schon gebrochen war als ihr bei der Arztpraxis wart, dann wäre es auch nicht anders gelaufen wenn der Arzt euch gesichtet hätte denn in der Regel, führen Hausärzte keine Blinddarm Operationen durch ;-)
Deine Aussage von wegen "Wir wollten die Notaufnahme nicht umsonst beanspruchen" wird Niemand beeindrucken.
Ein anderer User sagte, ihr hättet direkt in die Notaufnahme fahren können. Du antwortest:
Und wenn es dann nicht so schlimm gewesen wäre, heißt es wieder die Notaufnahmen sind überfüllt mit Patienten die auch zum Hausarzt hätten gehen können. Keiner wusste ja was es ist. Es waren eben erst einmal nur starke Bauchschmerzen.
Woher hätte denn die Arzthelferin Wissen sollen, dass es sich um einen lebensbedrohlichen Notfall gehandelt hat? Weisst du wie viele Menschen mit Schmerzen in die Praxen kommen?
Wie soll der Praxisbetrieb denn funktionieren wenn diese Patienten dann direkt gesichtet werden?
Du verschwendest deine Zeit und ihr solltet euer eigenes Fehlverhalten mal reflektieren.
Ihr handelt richtig, das darf nicht ohne Konsequenzen bleiben.