Vertrauenslehrer mit Schülerin zum Arzt?

6 Antworten

Zitiere mal aus einem Fall bei Gutefrage:

Lehrer unterliegen keiner echten Schweigepflicht.
Schulpsychologen, Ärzte, Sozialarbeiter (und weitere Berufsgruppen) hingegen schon (Vertrauenslehrer theoretisch auch).
Im Zweifelsfall nachfragen, ob die Person der Schweigepflicht gemäß StGB § 203 unterliegt. Wenn ja, hat sie die Schweigepflicht zu bewahren. Falls nein, dann könnten trotz individueller Vereinbarung andere Pflichten die Person zwingen Informationen weiterzugeben. Unabhängig davon müssen Informationen dennoch vertraulich behandelt werden und dürfen nicht, auch von Lehrkräften nicht, einfach so in die Welt hinausposaunt werden.
Nachtrag: Bei Gefahr für Leib und Leben kann eine automatische Entbindung von der Schweigepflicht erfolgen. Jedoch nur soweit, um die Gefahr abzuwenden. Wenn es nicht akut ist, gilt die Schweigepflicht. Eine automatische Information an die Eltern gehört nicht dazu, obwohl natürlich die Umstände dazu führen können, daß diese irgendwie über einen Vorfall informiert werden.
Woher ich das weiß:Recherche

kllaura  07.09.2023, 09:23

Richtig. Nach einem Urteil, wo ein Lehrer nichts gesagt hatte, galt der Klassenlehrer auch als eine dem Vertrauenslehrer gleich gestellte Person.

Bundesweit einheitlich gilt: Amtsinhaber [...] haben im Rahmen ihrer Tätigkeit beim Umgang mit Informationen und Daten die gesetzliche Schweigepflicht des § 203 StGB zu beachten. Dieser schützt vor der Offenbarung von Privatgeheimnissen. Soweit der bundesweit für alle Beamten geltende Gesetzestext.

Nun kommt aber der äußert unselige Umstand zum Tragen, dass die Schulen den unterschiedlichen §§ der Kultusministerien von 16 Bundeländern unterliegen:-((

Dann wäre zusätzlich zu klären, ist der VL ein Angestellter oder ein Beamter des Bundeslandes. Auch wäre es aus juristischer Sicht noch wichtig zu wissen, wie es zu der möglichen SS kam, durch einvernehmlichen Sex, oder nicht so ganz? Ohne all diese genauen Hintergründe zu kennen, ist eine seriöse Antwort dazu mMn nicht gut möglich.

Meine eigene Meinung: Ich persönlich empfinde es so, dass, -wenn ich mich in die Lage eines Schülernden hineinversetze-, der Vertrauenslehrer eine ganz besondere Position inne hat. Ich als Schüler schenke diesem einen Lehrer mein volles Vertrauen, und das zeige ich ihm, indem ich mich ihm anvertraue, statt den eigenen Eltern. Warum tue ich das? Weil ich Angst vor der Reaktion meiner Eltern habe, darum sollen die nichts davon (wovon auch immer) wissen. Aber ich weiß auch, dass ich etwas tun muss und dazu die Hilfe eines Erwachsenen brauche, um schlimme Konsequenzen zu vermeiden.

Und dazu gibt es an den Schulen den Vertrauenslehrer. Wenn dieser Lehrer sich nun die seelische Not eines Schülernden anhört und dann schnurstracks die Eltern informiert, - ja was glaubst Du denn wohl, wieviele Schüler es künftig noch geben wird, die sich diesem Lehrer vertrauensselig öffnen würden? Null, richtig!

Daher kann ich es sehr gut nachvollziehen, dass Du als Mutter nicht informiert wurdest. Denn, wie eben gesagt, die Position des VL hätte sonst NULL Sinn. Aber dies ist nur meine Meinung, basierend auf Null juristischem Fachwissen.

Darüber hinaus meine ich auch noch, dass dies keine Gesundheitsfrage ist und in diesem Forum total deplatziert ist. Da in Deiner Frage niemand erkrankt ist und niemand Hilfe zur Genesung sucht, ist dies ganz klar eine juristische Frage und in einem Gesundheitsforum völlig deplatziert.

Deine Tochter hätte mit 14 auch ohne Begleitung eines Lehrers zum Frauenarzt gehen können, dann hättest Du gar nichts erfahren, weil der Frauenarzt Schweigepflicht hat. Den Lehrer würde ich nur als Begleitung für die Sicherheit auf dem Weg zum Arzt ansehen, mit der medizinischen Fragestellung hat er nichts zu tun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Arzt im Ruhestand

Lehrer müssen sich um Schulangelegenheiten kümmern, und nicht mit zu Ärzten gehen. Das ist Aufgabe der Erziehungsberechtigten (Eltern).

Ich würde mich fragen, warum deine Tochter bei dir ein Geheimnis daraus macht. Ich kann mit meiner Mutter über alles reden. Auch mit meinem Vater. Ich brauche keine Ängste zu haben. Ein Lehrer soll auch eine Vertrauensperson für einen Schüler sein. So sind Klassenlehrer und Vertrauenslehrer meist in der Schweigepflicht. Lediglich bei Gefahren muss der Lehrer ein Schweigen brechen. Mit der Schweigepflicht, das ist für Kinder wichtig, soll dem Schüler ermöglicht werden, eine Vertrauensperson zu haben. Ich brauche keine Angst vor meinen heutigen Eltern zu haben. Meine Cousine, als Tochter vom Frauenarzt, stammelte nach Feststellung ihrer Schwangerschaft rum: "Das muss von meinen Fingern gekommen sein, anders kann ich es mir nicht vorstellen." Einzig hat der Vater nur gemeint, dass er keine Unterschrift zur Abtreibung gibt. Damit war das Thema erledigt. Sage deiner Tochter, dass sie mit dir auch darüber reden kann. Übrigens, die Pille danach wird heute auch ohne Rezept in der Apotheke verkauft. Mit Beratungspflicht aber nicht Online.