Wie lange ist mein bewilligter LTA von der DRV gültig?
Hallo alle zusammen :-D ich muss euch mal was Fragen. Vielleicht gebe ich erst einmal Infos zu meiner Situation. Ich bin 25 und habe einen bewilligten LTA durch die Rentenversicherung. Derzeit befinde ich mich in einer Berufsfindungsmaßnahme (3 Monate) als erstere Schritt. Seit 3 Monaten beziehe ich ALG1. Mein Mann und ich haben einen definitiven Kinderwunsch und vielleicht hat es auch schon geklappt :-D (wissen in 14 Tagen mehr). Jetzt stellt sich die Frage wie lange mein Anspruch für die Umschulung gültig ist? Da mein Partner 31 ist und wir nicht unbedingt erst in 4 Jahren mit dem Kinderwunsch durchstarten wollen und ich es auch nicht Sinnvoll finde stellt sich die Frage. Es ist doch besser wenn wir unsere Kinderplanung abschließen und ich mit Anfang 30 umschule und wieder auf dem Arbeitsmarkt mit abgeschlossener Kinderplanung oder? Was sagt ihr dazu? Erhoffe mir von euch Infos und vielleicht was nach dem ALG1 kommt? (mein Mann hat einen festen job, bekomme ich dann gar nichts?)
1 Antwort
Hallo Franziska,
mitunter ist es besser wenn man bestimmte Abkürzungen ausschreibt dann verstehe ich sie auch mit meinen 3 Jahren Grundschule (lach).
Also es ist so wenn Du von einem Kostenträger hier DRV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bekommen würdest solltest Du dies baldmöglichst in Angriff nehmen. Du würdest Dich extrem ärgern wenn man Dir dann sagt Sorry sie haben ein , zwei Kinder und müssen die Kinder Mittags von der Kita.... ja und dann eine Umschulung In Deinem Fall mit Anfang 30 sagen wir einmal mit 32 J. eine Umschulung dauert im Normalfall 3 Jahre dann bist Du 35 J und dann fragt der Chef wieviel Erfahrungen haben sie in dem Beruf ? Ja und die Kind / er in der Grundschule .... halbtags arbeiten..
Wenn Du aber gerade in der Umschulung bist wird man schon Wege finden ..... das heißt ich würde das nicht an die große Glocke hängen. So weit ich weis kann man Schwangerschaften nicht planen.
Wenn aber der Kostenträger gleich weis ihr Ziel ist es zuerst einmal schwanger zu werden und danach ist das nicht so ....
Wenn Du eine Umschulung machst bekommst Du Übergangsgeld bis zu dem Tag wo es die Abschlusszeugnisse gibt! Das heißt für Dich das es danach u.U. NICHTS mehr gibt wenn Dein Mann sehr gut verdient. Das heißt das Du von ihm in dem Fall zu 100 % abhängig bist! Wenn Du nicht frühzeitig nach einer Stelle siehst, ja und damit ein eigenes Einkommen hast!
Es gibt viel Frauen die dann so 400 € Jobs machen und später eine Altersrente haben die man kaum als solche bezeichnen kann!
Also einmal darüber nachdenken was Du für eine Umschulung machen könntest. Nun als Bürokauffrau hat man es sehr schwer eine Stelle zu bekommen. ((evtl. Ausbildung IT-System-Kaufmann & IT-System-Kauffrau oder z.B. im Berufsförderungswerk in Schömberg (Schwarzwald) Ausbildung zur Steuerfachkraft... . ).
Nun ich kenne Deine Zusammenhänge nicht ich weis nicht in wie weit Du behindert bist oder wie man das auch immer. Es ist so nach dem ALG 1 gibt es H4 wenn der Mann nicht zu viel verdient. Ich weis nicht ob Du schon einige Jahre in die DRV eingezahlt hast dann wäre evtl. eine sehr sehr kleine Teilerwerbsminderungsrente drin.
Ich würde mich einmal schlau machen bei einem Integrationsfachdienst und mit dem sprechen was bei Dir möglich ist (den Fachdienst bezahlt die Arbeitsagentur und den gibt es in größeren Städten) evtl. VDK oder SoVD könnten hier Hilfestellung geben! Aber nicht gleich sagen in sechs Monaten bin ich schwanger ....
So das muss reichen
VG Stephan
PS. bei solchen Fragen siehe auch betanet.de
Danke ... das LTA bedeutet Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben!
Hier kann man einiges zum Thema nachlesen
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/lebenslagen.do?action=showdetail&modul=LL&id=34527!0
In der Regel geht es um Behinderte bzw. von Behinderung bedrohte dabei zu helfen in den Arbeitsmarkt zu kommen. Wenn der / die Behinderte allerdings nach einer bestimmten Frist keinen Arbeitsplatz findet nach einer Umschulung hilft das auch nicht weiter!
Dann ist man abhängig von ALG 1 oder H4 bzw. einer (Teil) Erwerbsminderungsrente. Falls der Partner / Ehegatte nicht zu viel verdient.
Es gibt dann noch Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Wem das Ganze näher interessiert kann in solchen Broschüren nachlesen die man sich kostenlos bestellen kann beim BMAS (Bundesministerium Arbeit und Soziales) die haben eine Homepage wo man dies findet!
Hallo alle zusammen, danke für die Antworten. Ich habe seit 2010, 40% Schwerbehinderung (Lebenslang) zugesprochen bekommen! Wegen Schuppenflechte mit Gelenkbeteiligung und rezid. Depressionen. DRV möchte mich in einen anderen Berufszweig bringen! Es ist so, dass ich jetzt im BTZ eine Berufsfindungsmasnahme mache und danach soll wenn es optimal läuft eine Umschulung folgen. Ich verstehe deine kleinen Zweifel aber.... wenn wir mal rechnen.... ich Schule fruhstens ab 07/14 um und das für 2 Jahre. Dann bin ich 28 Jahre plus mindestens 1 Jahr arbeiten bis ich einen Unbefristeten Arbeitsvertrag bekomme...... dann bin ich 29/30 und mein Mann (36) Jahre.... so dann bekommen wir unsere Kinder und ich kann vielleicht mit 39/40 zurück auf den Arbeitsmarkt mit einem Jahr Berufserfahrung -> was ist wenn wir unseren kinderwunsch abschließen bis 30 und ich mit 32 zurück auf den Arbeitsmarkt gehen und eine abgeschlossene Kinderplanung habe, freut doch die Arbeitgeber! Oder nicht?
Nun mit ca. 40 J. zurück auf den Arbeitsmarkt, dass ist wohl eine sehr sehr schwierige Sache. Wie sicher ist ein Kitaplatz wenn man nach ein , zwei Jahren das Kleinkind in die Kita gibt! Wie auch immer das müsst ihr zwei selbst klären ! Wenn Du 40 GdB kannst Du Dich bei der Arbeitsagentur gleichstellen lassen.
Nachteilsausgleich 430 € Steuerfreibetrag. (bei 40 GdB)
Stephan hat das so schön und ausführlich erklärt - besser geht´s nicht!! Genau so ist die Lage!! Ich bin während ALG 1 schwanger geworden und bekam hinterher gar nichts mehr, da mein Mann zu viel verdiente. Eine Stelle bekam ich mit Kind dann auch nicht (ich hatte meine alte Anstellung wg. Heirat und Umzug gekündigt). LG PS. was heißt LTA ???