Ab wann darf man morgens eigentlich wieder raus?
Wenn man unter 16 ist darf man bis 22:00Uhr raus und wenn man unter 18 ist darf man bis 00:00Uhr raus. Aber ab wann darf man morgens eigentlich wieder raus? Ich meine, der nächste Tag beginnt ja schon um 00:00uhr. Darf man dann schon um 00:00uhr wieder raus??
8 Antworten
Raus darfst du immer, nur eben nicht in Gaststätten/Kinos etc. Und dann eben wieder, wenn sie nach Schluss nachts wieder aufmachen.
Kein Gesetz der Welt verbietet dir unter 16 nach 22 Uhr nicht daheim zu sein.
Grundsätzlich darfst du als Minderjähriger nicht zwischen 20:00 und 6:00 Uhr arbeiten; diese Zeit ist Nachtruhe. Wie immer gibt es aber auch Ausnahmen. Wenn du beispielsweise eine Ausbildung zum Bäcker machst und 16 Jahre alt bist, darfst du bereits ab 5:00 Uhr in der Backstube arbeiten, mit 17 Jahren sogar schon ab 4:00 Uhr.
Heißt also das der Arbeitsweg dazukommt und frühestens um 3 Uhr raus darfst (um zur Arbeit zu kommen )
@wildpark5: falsch! Dass Minderjährige nach 0 Uhr nicht mehr draussen anzutreffen sein dürfen, ist aufgelegter Blödsinn! Und wenn Du schon das Jugendschutzgesetz zitierst, dann wäre es gut, wenn Du auch seinen Inhalt kennen würdest.
Aufsichtspflicht googeln^^
Die Eltern könnten ja dabei sein, das Argument Aufsichtspflicht ist daher völlig unsinnig. Es gibt keine einfach keine Ausgangssperre für Minderjährige.
Minderjährige dürfen nach 0-Uhr nicht mehr draußen anzutreffen sein. Fertig.
Wenn diese Aussage wahr wäre dann solltest du sie auch belegen können.
Habe ich mehrfach . Juschutzgesetz; Arbeitsschutzgesetz--reicht doch wohl.
Kannst du uns bitte die paragraphen im Juschu oder eine andere esetzesquele verlinken in der das steht?
Das Juschu bezieht sich meines wissens nämlich nur auf besuch in diskotheken oder veranstaltungen. etc.
Ich bin auch der meinung das das nicht unbedingt was mit aufsichtspflicht zu tun hat.
Falls was passiert kann man den eltern eventuell eine verletzung dieser vorwerfen sofern zutreffend.
Das Arbeiutsschutz gesetz ist hier irrelevant weil es sich blos auf arbeitsstellen bezieht. Es hat nichts mit dem privaten raum am hut.
Nein du hasst nur Gesetzesbücher in den Raum geworfen die nichts damit zutun haben aber kein Gesetz bennant wo das drinne steht was du behauptest
Blödsinn. Es gibt in Deutschland für Personen unter 18 keinerlei Ausgangssperre. Selbst 5-jährige dürften die ganze Nacht draußen bleiben.
Das was du meinst bezieht sich auf Sachen wie Disco, Kneipe etc. Eine Kirmes/Dorffest ist übrigens davon wieder ausgeschlossen, wenn es vom Veranstalter oder der Kommune keine Einschränkungen gemacht werden, dürfen dort Kinder auch die ganze Nacht bleiben.
Nein das ist falsch natürlich gibt es sowas. Jugendschutzgesetz.
Gibt es nicht. Schau dir das JuSchG an. Es steht nirgendwo dass du irgendwann zuhause sein musst sondern nur, dasss X sich zu Uhrzeit Y nicht an Platz Z aufhalten darf.
Guck ins Jugendschutzgesetz. Da steht es drin. Unter 16 darf man bis 22:00 draußen bleiben und bis 18 bis um 0 Uhr.
Lies mal das Jugendschutzgesetz dann wirst du feststellen das es das nicht gibt ;) Ansonsten könntest du uns ja auch sagen wo es dort steht.
Juhuuuuu .....
Die in Gesetzen angegebenen Zeiten beziehen sich auf spezielle Orte.
Im Sommer toben die Kinder bis 23 Uhr draußen rum, wenn die Erwachsenen im Garten grillen.
Wenn du als Jugendlicher nachts von einem Besuch bei einem Freund nach Hause läufst, ist das kein Problem.
Rumhängen in der Gruppe ist dann allerdings sehr wohl ein Problem.
Es gibt kein Gesetz was sagt das du unter 16 nicht nach 22 raus darfst (oder unter 18 nach 0 Uhr) sein darfst. Solche Gesetzte gibt es nur für den Aufenthalt in Kinos, Discos, Veranstaltungen und ähnliches. Sich einfach nur draußen auf zu halten ist aber mit keinem Alter gesetzlich verboten.
@wildpark5: Du liegst leider falsch, Nemesis900 hat recht. Man darf sich die ganze Nacht über draußen aufhalten, ohne Altersgrenze. Es gibt kein Gesetz, welches diesbezüglich Einschränkungen macht. Und "Nachtruhe" heißt nicht, dass man schlafen muss, sondern dass man keinen Lärm machen darf.
Klar doch.. nennt sich "vorgeschriebene" Nachtruhe. Schonmal was von Aufsichtspflicht gehört?
Nachtruhe bedeutet nur das man Nachts keinen Lärm machen darf, das hat nichts damit zutun das man zu dieser Zeit nicht nach draußen darf. Die Aufsichtspflicht muss auch nicht automatisch verletzt werden nur weil ein Minderjähriger sich draußen aufhält.
Nachtruhe heißt schlafen..
Nein das heißt es nicht. Hier mal zum lesen was Nachtruhe bedeutet http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=167123,10 Da steht nichts davon das man nicht raus gehen darf.
Was schreibst du eigentlich alles für einen Unsinn? ;D
Du vermischt Dinge die überhaupt nichts mit Einander zu tun haben. Die Aufsichtspflicht wird nicht automatisch verletzt wenn die Eltern ihre Kinder draußen rumlaufen lassen.
https://www.ksta.de/ratgeber/familie/-sote-kinder-allein-lassen-23094074-seite2
Wann man arbeiten darf als Minderjähriger hat nichts damit zutun wann man einfach nur nach draußen gehen darf.