Ab welchem alter darf ein kind überweisungen tätigen?
Ab welchem Alter darf ein Kind - ohne Einwilligung der Eltern - eine Überweisung tätigen? Wenn ja, gibt es eine Begrenzung? Beispiel: Taschengeldparagraph.
7 Antworten
Die Frage ist doch eher, wie die Bank es wirksam verhindern will. Früher musste man seine Überweisung am Schalter abgeben, heute wirft man sie bei der Bank völlig anonym in einen Kasten. Und ab dann ist die weitere Bearbeitung bei Voll- und Minderjährigen nur Routine...
Ja, mit 10. Mit 10 kannst du deine erste bankomartkarte haben(bei der Volksbank, bei den anderen weis ich nicht) und auch überweisungen tätigen. das kannst du im Internet oder bei der Bank machen. Und das alleine.
Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen!
Dein bernddasbrot00
Wie bekommt man Geld auf diese Karte und von wo und wie bekommt man sie?
Ein minderjähriges Kind - selbst wenn es ein eigenes Konto hat - kann nicht eigenmächtig Verfügungen in Form von Banküberweisungen vornehmen.
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die sorgeberechtigten Eltern bei Einrichtung des Kontos ausdrücklich ihre generelle Zustimmung dafür erteilt haben, dass ihr minderjähriges Kind Überweisungen im Rahmen des verfügbaren Guthabens vornimmt.
Das sind dann in der Regel spezielle "Taschengeldkonten", die unter verschiedenen Namen bei den Geldinstituten (Banken, Sparkassen) angeboten werden. Hier greift der Taschengeldparagraph: § 110 BGB.
Zu diesen speziellen Taschengeldkonten gehört vermutlich auch das von dir geführte Volksbank-Konto, für das dir die"Bankomatkarte" ausgestellt wurde.
Was im allgemeinen Sprachgebrauch als "Überweisung" bezeichnet wird, ist in Wahrheit ein Vertrag, zu dessen rechtskräftigem Abschluss auch der Auftraggeber volljährig und voll geschäftsfähig sein muss.
Die rechtlichen Grundlagen des Überweisungsvertrages sind in den
§§ 676 a bis 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuches (abgekürzt: BGB)
geregelt. Hierbei handelt es sich um zwingendes Recht.
http://www.bankrecht-ratgeber.de/bankrecht/giroueberweisung/giroueberweisung_02.html
Deine Frage ist also mit einem klaren "Nein" zu beantworten. Minderjährige können keinen wirksamen Überweisungsvertrag mit einem kontoführenden Institut vornehmen und deshalb keine eigenständigen Überweisungen tätigen. Zulässig ist dies erst ab 18 Jahren, also mit Eintritt der Volljährigkeit.
Dazu ne frage, wie sollen die eltern zustimmen?...
So also mal so: Ich hab eine VISA Karte bin 14 Jahre alt und hab sehr wohl mir ein Handy mit meiner VISA Prepaid Karte im Internet gekauft. Und es ging, da man bei der Website sein Alter nicht angeben musste!
ab 16 Unbegrenzt
14-16 betragsabhängig ( beträge unter 5000 Euro )
Sollte das "Kind" eine Lehre beginnen gilt ebenfalls das "unbegrenzt", also sobald es sein eigenes Geld verdient oder sein eigenes Konto besitzt
hehe! Ab 10 kannst du bei der Volksbank ein Konto bekommen mit einverstendnis der Elter und dann kann man Überweisungen machen so viel man will!
Sagen wirs so, wenn man 15 ist und weiß wie man überweisungen tätigt, kann man dann überweisungen in höhe von 30 euro ausfüllen und in den Überweisungskasten ohne unterschrift der Eltern werfen?
Unterschritft der Eltern braucht man nur wenn die Überweisung vom konto der Eltern abgebucht wird.
bischen undeutig , nochmal
Ohne konto ab 14 eingeschrängt ab 16 uneingeschrängt
mit konto ( welches durch ein elternteil miterstellt wurde ) unbegrenzt. allerdings muss unter 14 Oder je nach auflagen das geld vorhanden sein.
Ab 10 kannst du bei der Volksbank ein Konto bekommen mit einverstendnis der Elter und dann kann man Überweisungen machen so viel man will!
Also beträge von 30 euro kann man per überweisung einfach tätigen?
wenn man zwischen 14 und 16 ist?
Ab 10 kannst du bei der Volksbank ein Konto bekommen mit einverstendnis der Elter und dann kann man Überweisungen machen so viel man will!
@bernddasbrot00 les mal die frage richtig, da steht ausdrücklich "-ohne Einwilligung der Eltern-" herrgott -.-
ja, das wies ich!!!!!!!!!!!!!!! Frag doch bei der Volksbank nach!
sagmal, hast du mir überhaupt gelesen was ich geschrieben hab? du hast geschrieben mit einverständis der eltern darf man so viele Überweisungen machen wie man will in der fragenstellung steht darf man -ohne einwilligung der eltern- überweisungen tätigen, als minderjährige?, bist du minderbemittelt oder so?
du kannst überweisungen betätigen, wie du willst, solang du ein konto hast
du kannst überweisungen betätigen
Überweisungen werden nicht "betätigt", sondern "getätigt".
wie du willst, solang du ein konto hast
Oha, dann führt also jede Bank jede Überweisung aus, solange nur ein Konto existiert? Das darf ja wohl nicht dein Ernst sein!
Jede Überweisung setzt zwingend voraus:
Der Überweisungsbetrag muss durch das Kontoguthaben oder den vereinbarten Verfügungsrahmen gedeckt sein. Anderenfalls erfolgt eine sog. Rücklastschrift.
Der Auftraggeber (Kontoinhaber) muss voll geschäftsfähig sein, oder es muss eine ausdrückliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorliegen (§§ 107, 108 BGB in Verbindung mit §§ 676 a bis 676 c BGB).
Voll geschäftsfähig ist in der Regel nur, wer zugleich volljährig (also mindestens 18 Jahre alt) ist.
Ein minderjähriges Kind kann also nicht - selbst wenn es ein eigenes Konto hat - eigenmächtig Verfügungen in Form von Banküberweisungen vornehmen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die sorgeberechtigten Eltern bei Einrichtung des Kontos ausdrücklich ihre generelle Zustimmung dafür erteilt haben, dass ihr minderjähriges Kind Überweisungen vornimmt. Das sind dann in der Regel spezielle "Taschengeldkonten", die unter verschiedenen Namen bei den Geldinstituten (Banken, Sparkassen) angeboten werden.
Quatsch jeder hat dass recht mit seinem Geld anzufangen was er will
hab ich doch gesagt, die hören nicht auf mich. danke für den beweis Tobi!