Haftung von Kindern im Restaurant - Abischerung?
Beispiel; Ein Kind wird beim Zusammenstoss mit einer Servicekraft aus Versehen mit heisser Suppe überschüttet, als es im Restaurant rumrennt. Die Eltern haben ja eine Aufsichtspflicht - muss das Restaurant Schmerzensgeld zahlen?
Falls durch so einen Zusammenstoss teure Gerichte zu Bruch gehen, müssen das die Eltern doch zahlen?
Mit welchem Text kann man sich für sowas absichern bzw. die Eltern auf Ihre Aufsichtspflicht hinweisen? "Eltern haften für Ihre Kinder" hat ja keine rechtskräftige Wirkung..
4 Antworten
"Eltern haften für Ihre Kinder" hat ja keine rechtskräftige Wirkung..
Warum denn nicht?
Eltern haften grundsätzlich bei einer Aufsichtspflichtverletzung und das Kind z. B. auf Grund des Alters gar nicht haften kann.
Richtig.
Sorry aber welcher unmensch möchte das Eltern eine Suppe bezahlen wenn das Kind verbrannt wurde. Da ist es doch das mindeste wenigstens die Suppe nicht bezahlen zu müssen. Ein bisschen Mitleid kann man doch mal haben.
Ja klar - wer bezahlt den Hummer der auf den Boden fliegt, weil die Eltern nicht aufpassen?
Ich habe in Restaurants gearbeitet, die mit Sternen, Hüten und Kochlöffeln ausgezeichnet waren. In keinem einzigen dieser Restaurants existierte diese Frage.
Denn wenn die Servicekraft eine Ware trägt und sie nicht halten kann, die Ware deswegen auf den Boden oder auf einen Menschen oder Gegenstand fällt,
dann taugt die Servicekraft nicht
und wäre da, wo ich gearbeitet habe, entlassen worden.
Ich wurde mal im Gang geschubst von einem Gast der zu hektisch aufgestanden ist. 40 Euro dahin, trotzdem musste er es nicht bezahlen. sowas passiert.
Die Frage an sich ist grenzwertig, aber um sie auch mal halbwegs sinnvoll zu beantworten:
HAFTPLICHTVERSICHERUNG UND UNFALLVERSICHERUNG!
Nicht jeder Privatmensch muss das haben, ein Restaurant schon. Wenn was passiert und du tatsächlich erpicht darauf bist, dass die Eltern des Kinds dir die 3,50 für verschüttete Suppe ersetzen - es aber ggf. nicht können oder wollen - gibt es grundsätzlich eine der beiden Versicherungen, bei denen du das einreichen kannst. Ist natürlich lächerlich und ne Menge Arbeit und Papierkram, aber dennoch möglich.
Dies gilt übrigens für beide Seiten, nicht nur dich. Auch die Eltern könnten sich beim verbrühen ihres Kindes an deine Versicherung wenden, oder ihre eigene ggf.
Mich stößt die Fragestellung an sich schon sehr ab.
Denn ein Restaurant lebt nun mal von seinen Kunden. Zu denen gehören nun mal Eltern mit ihren Kindern.
Es gibt reichlich Staaten auf dieser unserer Erde, da würdest Du alleine aufgrund der Tatsache, dass Du so eine Frage gestellt hast, von der Bevölkerung auf eine schwarze Liste gesetzt. .Egal, welchen Beruf Du ausübst.
Kinder sind Kinder. Kinder betreiben Kindliches.
Ok. Ich habe im Service gearbeitet und mir sind Kinder zwischen den Beinen herum gelaufen. Ich habe damals bedeutend mehr als einen Suppenteller getragen. Und nicht einen Tropfen verschüttet. Und ich bin nicht mal eine gelernte Servicekraft sondern nur angelernt.
Ob es dazu ein Urteil gibt oder nicht weiß ich nicht. Aber Du kannst ja mal die Suchfunktion Deines Browsers dazu nutzen.
Wollte er/sie/es das alles wissen?
Das interessiert mich tatsächlich aus Lebenserfahrung heraus nicht.
Auf die Idee bin ich noch nicht gekommen. Danke..
...außer die Eltern können nachweisen, dass der Schaden auch bei sorgfaltsgerechtem Alternativverhalten eingetreten wäre.