Arbeitsunfall Schnittwunde!

10 Antworten

Hoi.

Um nochmal etwas zusammen zu fassen und Klarheit hier rein zu bringen:

  1. Bei einem Arbeitsunfall werden keine Praxisgebühr oder Zuzahlungen fällig (siehe Kommentar von "Heidekraut").

  2. Jeder Arzt kann und darf dich notversorgen. Danach kann die Berufsgenossenschaft(BG) dich an einen besonderen Arzt verweisen, allerdings hat man immernoch die freie Arztwahl. Es gibt besondere Ärzte, die von den BGen ausgebildet und qualifiziert werden. Das sind dann Unfallchirurgen oder Örthopäden, auch Durchgangs-Ärzte(D-Ärzte) genannt. Diese trifft man auch in einem Krankenhaus an. Aber es darf auch der Hausarzt(H-Arzt) behandeln, nur in der Regel nicht alle Verletzungen.

  3. Der Arbeitgeber wird diesen Unfall melden müssen(bei AU über drei Tage) bzw. dich zum Arzt schicken.Als Arbeitgeber hat dieser Fürsorgenpflichten und muß diese auch umsetzen und einhalten:

"§ 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten SGB VII

(1) Der Unternehmer ist für die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, für die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe verantwortlich."

Also, hoffentlich blutest du nicht weiter die Tastatur voll, sondern liest das hier später - nach deinem Arztbesuch....

Gute Besserung Loki

Da es ein Arbeitsunfall ist, musst du auf jeden Fall zum Durchgangsarzt oder ins Krankenhaus. Nur so sind mögliche Probleme bei eventuellen Spätfolgen ausgeschlossen. Die 10,-- nusst du auf jeden Fall bezahlen, aber das sollte zweitrangig sein, wenn es um die Gesundheit geht - oder?

Heidekraut12  09.05.2012, 06:13

Stimmt nicht, wenn er zum Durchgangsarzt geht zahlt er nichts.

Hamburg (dpa) - Nach einem Arbeitsunfall müssen Patienten beim Arztbesuch keine Praxisgebühr zahlen. Für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund einen Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit fallen für Versicherte keinerlei Eigenbeteiligungen an. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin. Die ensprechenden Träger übernähmen die Kosten für die gesamte Behandlung und somit auch für Medikamente und Rehabilitation. Versicherte, die bei einer Behandlung nach einem Arbeitsunfall dennoch Zuzahlungen geleistet haben, sollten laut VBG mit dem behandelnden Arzt klären, ob ein Versehen vorliegt. Möglicherweise sei die Zuzahlung auch zu Recht für eine zusätzliche Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt.

gri1su  09.05.2012, 06:18
@Heidekraut12

Danke für den Hinweis - das war mir nicht bekannt. Man lernt doch eben nie aus :-) (Da werde ich doch gleich mal versuchen, meine Zuzahlung wieder zurück zu fordern)

Musst du... oder musstest du? Du musst normal wissen, ob sie es verlangten ;)

Und ja, normal musst du es bezahlen.. Jeder, der einen Arzt braucht, aus welchen Gründen auch immer, muss die Gebühr bezahlen..
Wenn es sich allerdings um etwas Lebensbedrohliches handelt (da zählt ein "apper Finger" leider nur aus Kulanz wohl zu), dann MÜSSEN sie dir auch ohne Geld erstmal helfen - aber sie wollen es nachträglich haben dann..

Du kannst aber deinen Arbeitgeber einfach mal fragen, ob er dir das Geld "netterweise" erstatten würde ;) Wer nett in den Wald hineinruft..... :D

Heidekraut12  09.05.2012, 06:16

nein, man zahlt nichts. Siehe meinen Kommentar oben !

TeufelTom  09.05.2012, 06:21
@Heidekraut12

Danke dir, hab ich auch was dazugelernt :D Aber um den Schreib-Krieg zu vermeiden... ich glaub, ich würd freiwillig erstmal bezahlen ;)

Also: bei einem Arbeitsunfall fällt keine Prxisgebühr an. Du musst allerdings damit zum Durchgangsarzt, nicht zum normalen Hausarzt.

Gruss, Dipl.-Sicherheitsing. Wet-Willy

Wenn du angibst , dass es ein Arbeitsunfall war, brauchst du die 10 Euro nicht zahlen. Du musst aber zu einem Durchgangsarzt, ein normaler Hausarzt darf dich dann nicht behandeln. Oder du gehst in ein Krankenhaus. Die behandeln dich dann.

Hatte das gleiche problem wie du. Mein Hausarzt hat mich sozusagen abgewiesen, nur Erstversorgung gemacht.

Dann muss ein bericht an die berufsgenossenschaft gemacht werden. Du musst auch keine Rezeptgebühren bezahlen.