Arzt will Krankenkassenkarte für Telefonauskunft -- Legitim?
Hey Leute,
Bin einmal bei einem Facharzt gewesen und fand ihn nicht besonders gut. Ich bin gesetzlich versichert und die Sprechstunde war vor ein paar Wochen im letzten Quartal. Er hat eine Probe von mir genommen und diese untersuchen lassen. Heute sollte ich bei ihm in der Praxis anrufen,weil die Ergebnisse da sein sollten.
Die Sprechstundenhilfe, welche ja in keiner Weise ein Arzt ist, teilt mir das Ergebnis mit und will das ich meine Karte in den nächsten Tagen noch vorbei bringe, weil eine telefonische Auskunft stattgefunden hat.
Mir ist es eigentlich auch egal, denn ich Zahl es ja nicht wirklich. Aber ist das legitim. Ich fände es nämlich klasse ,wenn ich mit dem Paragraphen vorbei kommen könnte und Ohr sagen könnte, dass sie die Karte nicht kriegt. Das Gesicht von ihr würde ich gerne sehen.
Bitt helft mir. Nur Antworten mit Quelle helfen mir. Sonst kann ich da natürlich nicht viel mit Anfängen.
Danke schon mal!
Gruß tchristophs
9 Antworten
Ist wohl zulässig..
Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen auch mittels Fernsprecher durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z. B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes
Die Antwort bezieht sich nur auf Privatpatienten -> GOÄ
Die Frage bezieht sich aber auf Kassenabrechnungen.
Natürlich ist das zulässig - es kann die Auskunft abrechnen - dazu benötigt er Deine Karte; solltest Du die Karte nicht vorbeibringen, kann es sein, daß Du eine Privatrechnung erhälst.
Ist mir auch schon passiert. Und nur über die Auskunft dass die Blutwerte in Ordnung sind weil gerade ein neues Quartal angefangen hatte.
Das zählt wahrscheinlich als Beratung, also musst Du die Karte herzeigen. Sonst ruf mal die Krankenkasse an, wenn Du unsicher bist.
Ruf doch deine Krankenkasse an und frag nach, dann bist du auf der ganz sicheren Seite!