Arzttermin absagen in Ordnung?
Hallo!
Ich habe heute eigentlich einen Arzttermin. Da ich aber vor 2 Wochen noch nicht wusste, als ich den Termin vereinbart habe, dass ich heute kein Auto zur Verfügung habe, habe ich den Termin am 12.09. gemacht.
Da ich keine Lust habe, mit dem Bus in der Stadt herum zu gurken, möchte ich den Termin auf kommende Woche verschieben. Dann hätte ich wieder meinen Mercedes zur Verfügung und könnte zum Arzttermin fahren.
Die Frage: Darf ich den Termin absagen, muss ich eine Begründung angeben oder muss ich sogar eine "Strafe" zahlen, weil ich den Termin nicht eingehalten habe?
9 Antworten
ach ist das toll, daß du so kurzfristig nen termin absagen willst, nur weil du keine lust hast mit dem bus dahin zu fahren. ganz schön unfair dem arzt gegenüber. zukünftig solltest du rechtzeitig absagen.
Ruf einfach an und frag, ob du den Termin verschieben kannst. Am selben Tag abzusagen ist relativ spät, zwei oder drei Tage vorher wäre sicherer und auch fairer, weil der Arzt dann ggf einem anderen Patienten den Termin geben könnte. Aber ich glaub auch nicht, dass es Probleme geben kann, höchstens etwas Gemecker.
Normalerweise geht eine Absage klar. Allerdings theoretisch koennte der Arzt einen Termin, der nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurde, bzw. einen Spezialtermin (lange Behandlungszeit, spezielles Personal oder Geraete noetig) generell (der Krankenkasse) in Rechnung stellen, weil eine Neuvergabe nicht mehr moeglich war und der Arzt einen Verlust macht dadurch. Und die Krankenkasse koennte zumindest, wenn das oefter passiert, auf dich zukommen. Praktisch passiert aber eher nichts.
Du solltest aber wohl eher eine bessere Ausrede parat haben (dass Dir schlecht ist oder so). Oder Du sagst erst mal gar nicht, warum.
Sage den Termin rechtzeitig ab, so haben andere Patienten die Chance nachzurücken :) Du musst ja nicht unbedingt sagen, dass Du kein Auto hast, die Begründung, dass Dir etwas dazwischen gekommen ist sollte genügen.
Nein, du kannst den Termin absagen und verschieben ohne die Verpflichtung der Begründung und keiner Strafzahlung...
lg, jakkily