Auflage bekommen wegen Übergewicht?
Hallo,
im Auftrag eines Freundes frag ich euch nun, ob dieser eine Auflage gegen sein Übergewicht kriegen kann z.B. Er ist im EAV der Bundespolizei, der Amtsarzt verschreibt eine Auflage, dass er bis 3 Monate vor Ausbildungsbeginn, Zeit hat, abzunehmen. Funktioniert sowas oder wird von sowas abgesehen und er wird direkt im EAV "ausgemustert".
Bitte keine Antworten wie "Weniger Essen hilft" oder sonst was. Dieser Post soll bitte seriös behandelt werden. Ich danke für eure Antworten.
6 Antworten
Beamte sind keine "normalen Angestellen" sondern es erfolgt eine Art Alimentationsverhältnis mit dem jeweiligen Dienstherrn. Gewünscht ist hier immer ein lebenslanges Verhältnis. Schau einfach mal in das BRRG BeamtenrechtsrahmenGesetz. Zur "Eignung" bzw. "Befähigung" gehört auch die körperliche Eignung in Form von "körperlich geeignet". Der Beamte soll auch in 20 Jahren noch fit und belastbar sein, dies ist bei Übergewicht ab einem bestimmten Maß -je nach Dienstherr geregelt- wohl nicht mehr der Fall. Ähnliche Regelungen können die Sichtstärke, u.v.m. betreffen, aber auch äußere Dinge wie Piercing oder deutlich sichtbare Tatoos (oje, weites Feld. aber im Einzelfall durchaus zutreffend) sein.
Übrigens ist das nicht die einzige Prüfung. Bei der Übernahme vom Probebeamten auf das Lebzeitbeamtentum wird die Prüfung in einigen Jahren nochmal stattfinden und kann zu weiteren Auflagen etc. führen.
Also ist die Antwort -ja- der Dienstherr kann über den Arzt derartige Auflagen erteilen.
Danke für deine ausführliche Antwort!
Das kann ein Arzt, denn Kranke kosten Geld..... Also wird vorher geschaut. Und für manche Berufe, ist es notwendig, das man bestimmte Voraussetzungen erfüllt, um eingestellt zu werden.
Danke für deine Antwor
Wenn er die geforderten Vorraussetzungen für diese Ausbildung und diesen Beruf nicht erfüllen kann, dann wird er auch nicht eingestellt.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es um sportliche oder schriftliche Leistungen oder um das Gewicht geht.
Dankeschön für deine Antwort.
Er wird sofort im EAV ausgesondert.
Auflagen gibt es nicht. Die Bundespolizei benötigt eine sichere Planungsgrundlage für die Ausbildung, die nicht vom Abnehmwillen des potentiellen Polizisten abhängig ist.
Hallo.
Er will als
Beamter auf Lebenszeit dem Staat dienen. Dafür ein gutes Gehalt beziehen.
Dafür muss er auch nicht nur wenig sondern viel für den Arbeitgeber machen.
Also auch diese Anordnung.
Es gibt noch mehr, 'Schwimmen, Zähne o.K., Laufen, Lernen. usw.
Er möchte das 40- 45 Jahre in Anspruch nehmen , so einfach ist das nicht.