Berufspilot mit Asthma?

5 Antworten

ohne den ganzen text gelesen zu haben, nein - bereits nach dem ersten satz.

insbesondere lungenfunktion muss überdurchschnittlich gut sein, schon bei einem segelschein. mit leichter asthmaanfälligkeit hättest du da schon kaum eine chance, geschweige denn im personentransport.

Nein, ich denke das ist aussichtslos.

Weniger allein wegen den Allergien (von denen Du wie ich ja einige hast), sondern vielmehr wegen dem Dir dauerhaft verschriebenen Medikament.

Es kann zu Herzrythmusstörungen führen und als Nebenwirkung (Seltener als 1 von 1000 aber häufiger als 1 von 10000) anaphylaktische Reaktionen hervorrufen.

Beides für einen Piloten eher weniger erwünschte Probleme, die als Risiko bestehen.

Weiterhin haben Asthmatiker grundsätzlich eine eingeschränkte Lungenfunktion (wenn auch nicht stark ausgeprägt). Das Atmen in großen Höhen ohne Druckausgleich fällt schwerer, als gesunden Menschen.

Ich denke, das wird nichts, jedenfalls nicht mit Personentransport.

3892489  01.05.2020, 20:00

Du sagtest ja du hast Allergisches Asthma,auf was bist du Allergisch?

gwimmer98 
Beitragsersteller
 15.04.2014, 16:18

Das heißt, denke ich mal, nicht, dass ich nicht wegen dem Asthma untauglich bin, sondern wegen dem Medikament?

nachtlicht1978  15.04.2014, 16:50
@gwimmer98

Eine Mischung aus Beidem, fürchte ich.

Hallo,

generell kann man das als Laie doch gar nicht beurteilen und die Zahl der Fliegerärzte strebt hier bei GF gegen Null, vermute ich mal. Im Zweifelsfall hilt nur ein Medical.

"Ich habe gehört, dass es helfen soll wen man sich vor dem Medical separat von einem Fliegerarzt das Asthma untersuchen lässt."Was genau soll da helfen? Du bist tauglich oder eben nicht.

Außerdem darf die Erstuntersuchung für die Klasse 1 nur ein AeMC, ein Aero Medical Center machen. Von denen gibt es in Deutschland genau 7 Stück an 7 Standorten.

Die Info dazu und auch die Adresen findest Du beim Luftfahrt-Bundesamt unter "Luftfahrtpersonal / Flugmedizin / Adressen" oder hier:

http://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Flugmedizin/Zentren_AMC/LstFlugmedZentren.html?nn=23210

ACHTUNG: Das FMI der Bw in Fürstenfeldbruck gibt es nicht mehr. Seit 01.10.2013 nennt es sich

"Institut für Luft- und Raumfahrtmedizin der Bundeswehr" und sitzt jetzt in Köln - macht aber auch weiterhin zivile Erstuntersuchungen.

Das LBA wäre auch in Deinem Fall zuständig, denn alle Bewerber mit einer "Normabweichung" müssen seit 08.03.2014, als die neue EASA-FCL und die AMC, die "Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Part-MED" in Kraft traten, an die Luftfahrtbehörde verwiesen werden.

So, hier ein Auszug aus der EU-Verordnung 1178/2011, TEIL-MED:

"MED.B.015 - Lunge und Atemwege (Seite L311/182 f.)

a) Bewerber mit signifikanter Beeinträchtigung der Lungenfunktion sind als untauglich zu beurteilen. Es kann erwogen werden, sie als tauglich zu beurteilen, sobald die Lungenfunktion wiederhergestellt ist und als zufriedenstellend eingestuft wird.

b) Bei Bewerbern um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 müssen bei der Erstuntersuchung und bei klinischer Indikation Lungenfunktionstests durchgeführt werden.

c) Bei Bewerbern um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 müssen bei klinischer Indikation Lungenfunktionstests durchgeführt werden.

d) Bewerber, bei denen ihrer Krankengeschichte oder Diagnose zufolge einer der folgenden Befunde vorliegt oder eine der folgenden Behandlungen durchgeführt wurde:

(1) Asthma bronchiale, das einer Arzneimitteltherapie bedarf;

(2) aktive entzündliche Erkrankung von Lunge oder Atemwegen;

(3) aktive Sarkoidose;

(4) Pneumothorax;

(5) Schlaf-Apnoe-Syndrom;

(6) größerer thoraxchirurgischer Eingriff;

(7) Pneumektomie

müssen sich einer zufrieden stellenden pneumologischen Beurteilung unterziehen, bevor erwogen werden kann, sie als tauglich zu beurteilen. Bewerber, bei denen einer der unter Absatz 3 und Absatz 5 genannten Befunde vorliegt bzw. bei denen eine der genannten Operationen durchgeführt wurde, müssen sich einer zufrieden stellenden kardiologischen Beurteilung unterziehen, bevor erwogen werden kann, sie als tauglich zu beurteilen.

e) Flugmedizinische Beurteilung:

(1) Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 müssen an die Genehmigungsbehörde verwiesen werden, wenn bei ihnen einer der unter Buchstabe d genannten Befunde vorliegt bzw. eine der genannten Operationen durchgeführt wurde;

(2) ... nur Klasse 2

f) Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1, bei denen eine vollständige Pneumektomie vorgenommen wurde, sind als untauglich zu beurteilen."

In den AMC wird dann für die Fliegerärzte noch genauer auf die einzelnen Punkte eingegangen, z. B.:

"Section 2 - Specific requirements for class 1 medical certificates

AMC1 MED.B.015 Respiratory system (Seite 16)

(a) Examination …

(b) Chronic obstructive airways disease

Applicants with chronic obstructive airways disease should be assessed as unfit. Applicants with only minor impairment of their pulmonary function may be assessed as fit.

(c) Asthma

Applicants with asthma requiring medication or experiencing recurrent attacks of asthma may be assessed as fit if the asthma is considered stable with satisfactory pulmonary function tests and medication is compatible with flight safety. Systemic steroids are disqualifying."

Und so geht es weiter über 8 Punkte mit diversen Unterpunkten.

So, dies sind ein paar Fakten, die Dir ja vielleicht weiterhelfen.

gwimmer98 
Beitragsersteller
 15.04.2014, 17:57

Wenn ich das richtig verstehe ist Asthma kein Grund für eine sofortige Flugunauglichkeit. Es muss allerdings eine "Zufriedenstellende" Lungenfunktion vorliegen.

rudim1950  15.04.2014, 21:23
@gwimmer98

Hi! Nun, ich bin ja auch kein Fliegerarzt und kenne diese Vorschriften nur aus meiner Berufstätigkeit im Bereich "Crew Training and Training Standards" und dort unter dem Stichwort "Flight Crew Licencing". Ich weiß halt, wo ich nachschauen muss, aber mit den medizinischen Fachbegriffen kann ich nichts anfangen.

Es heißt aber immer, dass die "sichere Ausübung der mit der/den geltenden Lizenz(en) verbundenen Rechte nicht beeinträchtigt" sein dürfen.

Ich versuch's also mal: Du musst natürlich damit klarkommen, dass die Kabine eines Verkehrsflugzeugs innerhalb von ca. 15 bis 20 Minuten eine Höhe von etwa 2.500 m erreicht; eine Höhe, die selbst mit dem Auto z. B. in den Alpen nur langsam erreicht wird.

Next: Was passiert bei einem plötzlichen Druckabfall? Kannst Du weiteratmen, bis Du die O2-Maske aufgesetzt hast - und auch danach und auch mit 100% Sauerstoff?

Next: Du sagst, Du nimmst Medikamente. Geht es um das Asthma bronchiale? Unter d) (1) wird ja darauf hingewiesen, dass Du Dich dann einer "pneumologischen Untersuchung" stellen musst.

Next: Du bist auf jeden Fall ein Kandidat für den Gutachterausschuss des LBA und dort wird so gut wie immer für die Flugsicherheit entschieden. Damit stehen Deine Chancen schlecht, denn es geht um Deine "Ausfallwahrscheinlichkeit". Aufgrund von Sicherheitsaspekten wird hier aber immer sehr konservativ gedacht.

Berufspiloten gehören aufgrund aller Items, die bei einer Erstuntersuchung abgeklärt werden, zu den am besten untersuchten Personen auf diesem Planeten, vielleicht nur noch von Militärpiloten oder Astronauten übertroffen.

Und bei den vielen Bewerbern jedes Jahr ist keine Airline, und das LBA als Behörde schon gar nicht, darauf angewiesen, Kompromisse zu machen.

Aber es gilt, sich nicht entmutigen zu lassen. Auch wenn die Chancen schlecht stehen, ist nur das sich Nichtbewerben noch schlechter, denn dann erfährst Du nie, ob Du im Limit warst oder nicht. Realistischerweise solltest Du aber einen Plan B für Deine berufliche Zukunft schmieden.

Viel Glück!

gwimmer98 
Beitragsersteller
 16.04.2014, 20:50
@rudim1950

Danke für deine Antwort. Eine Frage hätte ich noch. Ich will mir keine Falschen Hoffnungen machen. Aber angenommen, es tritt ein was mein Arzt gesagt hat und ich werde vollständig geheilt, stehen meine Chamce dann immer noch so schlecht? Oder heißt es sozusagen "Einmal Asthma, immer Asthma?"

rudim1950  16.04.2014, 21:37
@gwimmer98

Hallo, da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, weil erstens kein Arzt, zweitens kein Fliegerarzt und drittens fällt die Entscheidung am Tag der Untersuchung.

Und dann gibt es natürlich einen Aktenvermerk, auch wenn Du tauglich bist, denn die Einschränkung steht mit Sicherheit im Medical, z. B. als OML - Operational Multicrew Limitation. Das bedeutet, Du dürftest immer nur mit einem Piloten fliegen, der selbst keinen OML-Eintrag im Medical hat - wegen eines möglichen Ausfallrisikos. Das macht es für die Einsatzplanung nicht gerade leichter.

Das einzige, was mir einfällt, ist, sich einen Audruck der Anforderungen zu machen, also der EU-Verordnung und der AMCs, und dies mal mit Deinem Facharzt zu besprechen, damit der sich ein Bild machen kann.

Wie geagt, die letzte Einschätzung obliegt den Fliegerärzten, die dafür ausgebildet wurden und regelmäßig im europäischen Verbund geschult werden, deshalb kann ich dazu gar nichts sagen, sorry.

Alle krankheiten,die mit anfällen ablaufen, führen zum kurzfristigen ausfall. Das ist gefährlich. Du hast jetzt auch schon eine reihe von allergenen aufgezählt. Eine renommierte airline wie die lufthansa ist da extrem streng. Kleinere sind da oft großzügiger, allerdings nehmen die oft nur leute, die die ausbildung schon auf eigene kosten gemacht haben. Wer ausbildet, hat kosten, und will langfristig etwas zurück haben.

Als Berufspilot mußt Du100% gesund sein, ansonsten ist die Chance gleich, NULL.