BG hat den Arbeitsunfall später abgelehnt, ist es kein Arbeitsunfall?
Hallo Zusammen, Ich habe am 08.11.17 auf der Arbeit, während ich mein Beruf ausgeübt, dabei ist beim Verladen im LKW mein rechtes Sprunggelenk raus gesprungen. Im Krankenhaus wurd ich aufgenommen soweit wurde es auch vom Krankenhaus alles so aufgenommen, als ob es ein Arbeitsunfall war, have krücken bekommen, spritzen medikamente, eventuell noch die fahrt mit dem Liegentranssport, alles auf die Kosten von der BG. Die MRT befunde sind da, meine Bänder sind gerissen, der Knorbel wurde auch beschädigt und ich muss Operiert werden, so die BG hat das ganze aber im nachhinein abgelehnt, da es auch zuhause passieren konnte. Meine Spritzen und medikamente sind auch alle.. ich muss/sollte mich aber damit weiterhin versorgen we zahlt jetzt dafür? Wie läuft das alles dann ab? Danke schonmal im voraus.
MfG
6 Antworten
Wer hat den Unfall bei der BG gemeldet, Dein AG oder das Krankenhaus und hast Du Zeugen, sprich Arbeitskollegen, die es mitbekommen haben? Mich macht die Aussage “es hätte auch zuhause passiert sein können“, stutzig.
Außerdem darf die weitere Behandlung nur von einem BG Arzt im Krankenhaus durchgeführt werden. Wenn Du dazu zu Deinem Hausarzt gehst und er ist kein anerkannter BG Arzt, kann das der Grund sein, daß im Nachhinein entschieden wurde, es wäre kein Arbeitsunfall.
@Alicia54, ich habe sehr genau verstanden, was Du da geschrieben hast. Und das ist definitiv falsch.
Nur weil jemand zum Hausarzt statt zum D-Arzt geht, wird ein Arbeitsunfall nicht abgelehnt.
Und das es hier eher um die Fragestellung "Innere Ursache" bzw. "Gelegenheitsursache" geht, sollte einer, die nch eigener Aussage sehr genau weis um was es geht, klar sein. Unabhängig von der Fragestellung, ob hier überhaupt ein Unfallereignis im rechtlichen Sinne vorliegt.
Oder willst Du etwa darauf hinaus, dass dem Fragesteller unterstellt wird ein privates Ereignis als Arbeitsunfall anzugeben? Dann hättest Du das auch klar schreiben können. Dafür sehe ich bei der Fallbeschreibung aber keine Anhaltspunkte.
Zumal es in meinen Augen eine typische Fallkonstellation mit Vorschädigung ist.
Letzteres ist mal völliger Blödsinn.
Und dass Dich die Aussage mit dem "zuhause" stutzig macht zeigt nur, dass Du von dem Thema keine Ahnung hast und den Begriff der Gelegenheitsursache nicht kennst.
Das kann Dir doch zunächst egal sein, wenn die BG ablehnt, übernimmt deine Krankenkasse die Kosten
Da hast du zwar recht, aber es geht ja ums Prinzip. Man fühlt sich hier üperrumpelt...
Wenn es um das Prinzip geht: die BG prüft den Fall und entscheidet dann. Wenn es wie in diesem Fall um eine (medizinische) Bagatelle geht, kann Dir das auch wirklich egal sein, denn Du hast keinerlei Nachteil. Wenn es um schwerere Unfälle geht mit Folgetherapien, Rehas und so etwas wäre das etwas anderes.
Die BG leht dann ab, wenn schon Vorschädigungen vorliegen, weil dann kann die Verletzung jederzeit auftreten und ist nicht allein durch den äußeren Gewalteintritt bedingt.
Ja ich weiß. Es ist zum ersten mal passiert, deswegen hab ich mich gewundert, warum die es abgelehnt haben. Ich kontaktiere meine Krankenkasse dann erstmal.
Spreche mit deiner Krankenkasse wegen der Kostenübernahme. Die werden auch auf eineÜbernahme an die BG pochen.
Nö, werden die nicht. Die werden zahlen und froh sein, dass due BG bisher gezahlt hat.
Als Arbeitsunfall (teilweise auch Betriebsunfall oder Berufsunfall genannt) gelten alle Unfälle,
die dem Mitarbeiter auf dem Weg zwischen Wohnung und Betrieb
(Wegeunfall) oder während der Arbeitszeit passieren. Festgelegt ist das
im siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (§ 8 SGB VII).
Zur betrieblichen Tätigkeit gehören auch die Instandhaltungen von
Maschinen und Werkzeugen sowie die Teilnahme am Betriebssport, an
Dienstreisen, an Betriebsausflügen beziehungsweise Betriebsfesten.
Hat sich ein Arbeitnehmer verletzt, während er in der Arbeitszeit
seinen Privatangelegenheiten nachging, gilt der Unfall nicht als
Arbeitsunfall. Folglich übernimmt der Unfallversicherungsträger die
Kosten nicht. So urteilte etwa das Sozialgericht Karlsruhe im
Oktober 2015, dass eine Arbeitnehmerin keinen Unfallversicherungsschutz
genießt, wenn sie außerhalb der üblichen Pausenzeiten
ihren Arbeitsplatz verlässt, um eine Zigarettenpause einzulegen (Az.: S
4 U 1189/15). Ebenfalls nicht als Versicherungsfall gelten Unfälle,
wenn der Arbeitnehmer Schutzanweisungen ignoriert hat, etwa trotz
Helmpflicht keinen Helm getragen hat.
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/arbeitsunfall-melden/1015101.html
Schön kopiert, aber hat alles nichts mit dem dargestellten Sachverhalt zu tun.
Wenn es als Arbeitsunfall abgelehnt wurde übernimmt Deine Krankenversicherung die weitere Heilbehandlung. Genau so, wie es auch wäre, wenn es nicht auf der Arbeit passiert ist.
Das die Ablehnung des Arbeitsunfalls durch die BG erst später erfolgte ist ganz normal, denn die müssen den Unfall und die entsprechenden Befunde ja auch erst mal vom Krankenhaus / Arzt bekommen und auswerten. Da vergehen schon ein paar Tage.
Das der Schaden als Arbeitsunfall abgelehnt wurde kann mehrere Gründe haben:
Zunächst ist zu klären, ob es überhaupt ein Unfall im rechtlichen Sinne war. Du schreibst: "beim Verladen im LKW ... Sprunggelenk rausgesprungen." und "Bänderriss". Ein Unfall ist ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis. Wenn die Einwirkung von außen fehlt, dann ist es rechtlich kein Unfall.
Und dann gibt es da auch noch so Dinge wie "Vorschädigung", "innere Ursache" und "Gelegenheitsursache".
Denn nicht alles, was auf der Arbeit passiert, ist auch rechtlich ein Arbeitsunfall für den die BG zahlen muss.
Z. B. bei einer Vorschädigung: Wenn ein normal gesunder Mensch eine Tätigkeit, wie z. B. das Heben einer Last, ohne Gesundheitsschaden durchführen könnte, und Du aufgrund einer Vorschädigung (die Du bisher noch nicht bemerkt hast und nicht kennen musst) nun bei der gleichen Tätigkeit Probleme bekommst, dann liegt die Hauptursache für den Gesundheitsschaden nicht bei der Arbeit, sondern in der Vorschädigung begründet. Und somit ist es kein Fall mehr für die BG, sondern für die Krankenkasse.
Und da ein Bänderiss bei normalen Verladearbeiten eher ungewöhnlich ist, wird von einer Vorschädigung ausgegangen werden. Diese können die Ärzte meust auch auf den Röntgenbildern oder MRT-Befunden sehen.
Solltest Du nicht mit der Ablehnung der BG einverstanden sein, so steht Dir der Rechtsweg offen, Du könntest zunächst Widerspruch einlegen. Das sollte aber auch auf dem Bescheid draufstehen.
@emib5, Du kannst davon ausgehen, daß ich sehr genau weiß um was es geht. Aber offenbar verstehst Du nicht, was ich meinte. Du denkst wohl auch Hauptsache man “kommentiert“ etwas, nicht wahr?