BG-Arzt will Arbeitsbelastungserprobung trotz Schmerzen
Hallo Zusammen,
ich hatte im März einen Arbeitsunfall als Gerüstbauer und zog mir dabei einen Meniskusschaden, welcher im April operiert wurde, zu. Bis heute habe ich trotz Physio- und Physikalischertherapie(Massage, Kühlung, Reizstrom, Magnetwellen, Muskelübungen) weiterhin Schmerzen im Knie und kann dieses nicht richtig belasten. Mittlerweile habe ich auch schon Schmerzen im anderen Knie, was nach Aussage meines HA an der Doppelbelastung liegt. Eine zweite Kernspin wurde durchgeführt mit folgendem radiologischen Ergebnis
Postoperativ bei Zustand nach Innenmeniskusteilresektion noch zentraler Riß im Hinterhorn erkennbar, bis an die tibialseitige Basis reichend, hier ohne sichere Oberfläschendurchtrennung
Spongiosaödem im medialen femorotibialen Kompartiment, tibiakopfseitig betont am ehesten reaktiv/überlastungsbedingt
Diskrete fibrovaskuläre Reaktion um den Innenmeniskus mit Bursitis anserina. Reizerguß
Ich war bei meinem HA, welcher auch die OP durchgeführt hatte, der wollte die Diagnose der Radiologie nicht bestätigen. Ich habe mir dann in einem BG-Krankenhaus eine Zweitmeinung eingeholt. Der dortige Arzt wollte die radiologische Diagnose auch nicht bestätigen. Der BG-Arzt sagte mir daß ich in 1 Woche mit Arbeitsbelastungserprobungen beginnen soll, obwohl ich weiterhin Schmerzen habe.
Die Motivation der beiden Ärzte liegt für mich natürlich auf der Hand, der eine will natürlich seine Arbeit(OP) nicht schlechtreden und der andere Arzt ist natürlich als BG-Arzt in der Motivation mich schnell aus den Leistungen der BG rauszudrücken.
Was kann ich nun tun? Ich habe weiterhin Schmerzen und kann so sicher nicht als Gerüstbauer arbeiten
Danke für Eure Hilfe !
Der Malocher
2 Antworten
Deine Einschätzung der Motivation der Ärzte finde ich schon recht kritisch. Du hast kein Vertrauen mehr zu diesen Ärzten. Die BG hat kein Interesse Dich um den Preis Deiner Gesundheit in Arbeit zu bringen, die müssten dann nur die Spätfolgen zahlen. Wende Dich an den Sachbearbeiter Deiner BG, der Deinen Fall bearbeitet und gib ihm den Befund . Sag ihm, er soll Dir einen anderen D-Arzt oder einen Gutachter nennen, da Du die Belastungserprobung noch nicht machen kannst. Außerdem, wenn diese Belastungserprobung zeigt, dass Du noch nicht arbeitsfähig bist ist das doch auch ein Ergebnis.
wenn die Frage ziemlich alt ist, denke ich aber, dass ein oder andere Fragesteller diese Antworten noch lesen. Also: Arbeitsbelastungserprobung (sog. hamburger Modell) ist freiwillig. Du oder dein AG kann/darf es ablehnen. In diesem Fall hat es keinen Einfluss auf die Leistungen. Du bist auch während der Erprobung krank bzw. arbeitsunfähig und beziehst die Leistungen weiter wie gewohnt von der KK oder BG etc.