Brauche ich unbedingt einen Untersuchungsberechtigungsschein?
Hallo, am 01.08 beginnt mein Jahrespraktikum und dafür muss ich meinem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung vorlegen. Hier steht aber, dass ich für die Untersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein bei meinem Arzt vorlegen muss. Nur das Problem ist, dass alle Termine im Juli und August bei der Stadtverwaltung weg sind und ich jetzt nicht weiß, was ich machen soll. Braucht man unbedingt den Untersuchungsberechtigungsschein oder geht das auch irgendwie ohne oder kann man den Schein online beantragen?
Danke im voraus!!!
1 Antwort
Sorry, hättest Du gleich dazuschreiben sollen - aber
Dann würde ich die Stadtverwaltung anschreiben oder anrufen.
Dann Lösche die Webadresse aus dem Link so das das relevante im Suchfenster bleibt und gibts NRW dazu
Also
NRW Untersuchungen+nach+dem+Jugendarbeitsschutzgesetz++Abrechnung+beantragen
Untersuchungsberechtigungsschein beantragen und füge Deinen Ort dazu
Ich bin dazu dann doch etwas zu alt......Aber den Tipp hat er von mir ja schon bekommen.
sorry - war auch nicht an Dich gerichtet- bin in die falsche Zeile gekommen
Danke, aber man kann das Formular über den Link nur in Baden-Württemberg beantragen und ich komme aus NRW...