darf ein arzt ein langzeit-attest ausstellen? oder ein nachträgliches?
ich habe eine lange krankheitsgeschichte hinter mir und viele sachen, die auch mal dazu führen, dass ich nicht in die schule kann. ich gehe auch nicht jedes mal zum arzt, denn es ist immer das gleiche und der arzt kann mir auch nicht helfen.
dann schreibt meine mutter eine entschuldigung für die schule. ich habe auch schon klausuren verpasst, aber die habe ich dann nachgeschrieben und es war in ordnung. letztens habe ich wieder eine klausur verpasst, war aber auch da nicht beim arzt und habe deswegen kein attest. dieser eine lehrer (chemie) macht jetzt aber einen riesenaufstand, weil er umbedingt ein attest will. ich habe versucht, ihm das zu erklären, habe mit meinen tutor gesprochen, der hat versucht zu vermitteln... erfolglos. er beharrt darauf, obwohl man mir mal gesagt hat, ich bräuchte nicht immer ein attest.
darf mir ein arzt jetzt, ca drei wochen danach, noch ein attest ausstellen? oder eines, das besagt, dass ich langfristig krank bin und deswegen fehlen kann?
ist der lehrer überhaupt noch im recht? könnte das auf meinem zeugnis stehen?
4 Antworten
Hi kappe619,wenn Du an einer chronischen Krankheit leidest,die nach dem dzt.Stand immer wieder Fehlzeiten verursacht,dann wird der attestierende Arzt das im Attest auch klar sagen.Ist die Krankheit chron.rezdidivierend(Gesundung auf Zeit,dann immer wieder Rückfälle)auch das wird zum Ausdruck kommen müssen.Ein Dauerattest wird kaum ein Kollege ausstellen,da ja nur die sogen.Berufsunfähigkeit nur dann bescheingt werden kann,wenn sie auch zur Zeit vorliegt.Krankheitsbedingte Fehlzeiten müssen rechtlich erst beim Ausbruch der entsprech.Krankheit als krankheitsbedingt festgestellt werden.Also:Ein Dauerattest,das Dir sozusagen erlaubt,fernzubleiben,wann es Dir beliebt.Das Attest wird dann gegeben,wenn das Leiden die Fehlzeit bedingt.Ein rückwirkendes Attest wird der Arzt dann ausstellen,wenn die Verschlechterung des Leidens glaubhaft aufgetreten war und Du den Arzt zumindest tel.von der Verschlechterung verständigt hast.Es ist komplex,aber die Rechts-und Sachlage ist so.LG Sto
Stimmt, du brauchst nicht für jedes Fehlen ein Attest, aber wenn du klausuren verpasst ist das schon in Ordnung.. Das ist vollkommen üblich so. Das Attest muss bis zum einschließlich 3. Tag nach dem Fehlen vorliegen. Das kann insofern auf deinem Zeugnis stehen als das dort unentschuldigte Fehlstunden aufkreuzen oder du die Klausur gar nicht erst nachschreiben darfst, also eine 6 kassierst. Versuche noch einmal in Ruhe mit dem Lehrer zu reden und ihn zu überzeugen das er das attest noch nachträglich annimmt.
nachgeschrieben hab ich die ja schon längst, es gab auch mehrere klausuren, nur bin ich sozzusagen der "sonderfall" der schule, weswegen alle eine ausnahem machen, nur dieser eine lehrer ist jetzt sturr und lässt sich einfach nciht überzeugen.
Der Arzt darf dir rückwirkend keine Attest ausstellen. Er müsste dann ja konkret aussagen, dass du an einem bestimmten Tag krank warst. Wie soll er das machen. Er kann deinem Lehrer nur bestätigen, dass du eine lang andauernde chronische Erkrankung hast. Bei Klausuren "krank" sein, ist nun mal verdächtig.
2 Tage rückwirkend .. bei mir auch manchmal 3 Tage rückwirkend, aber immer mit "Motze" vom Arzt .)