Gilt Attest mit i. A. oder nur mit Arzt Unterschrift?
Hallooo,
Wenn ich mal nicht da bin, in der Schule, gehe ich zum Arzt und hole mir ein Attest. Macht mal halt. Wenn ich den bekomme, steht da anstatt der Arztunterschrift nur i.A., das heißt glaube ich ‚im Auftrag‘.
Nun, meine Lehrerin sagt, dieser Attest gilt nicht. Sie akzeptiert nur Attest‘s mit einer Arztunterschrift. Dazu muss man ja zum Arzt rein und sagen was man hat, das ist ja kein Problem. Das Problem ist, bis man da rein kommt dauert das mehrere Stunden. Darauf hat doch keiner Bock, krank ohne Kraft vielleicht wenn man noch dazu Magen/Darm Probleme oder Übelkeit hat, noch paar Stunden im Wartezimmer zu sitzen.
Mein Arzt hat meine Lehrerin ausgelacht als ich es ihm gesagt habe, die Schwestern ebenso, da die Attest‘s bei ihnen eigentlich sogar ohne jegliche Unterschrift ansich sind. Er hat es aber ohne Problem Unterschrieben.
Die Frage ist die: Darf Sie diese Attest‘s nicht gelten lassen? Ich hatte noch nie ein Problem mit denen, nur seit diesem Jahr, da wir bei Ihr haben.
Noch eine Frage
Eine Kollege war am Tag einer Klausur krank und holte sich ein Attest mit Arzt Unterschrift, so wie sie es verlangt. Diesen lies Sie aber nicht gelten, weil er ihr nicht bescheid gegeben hat, dass er nicht kommt/krank ist. Genau dasselbe passierte einem Mädchen aus der Parallelklasse. Beide haben eine 6 bekommen für die Klausur. Darf die das?
4 Antworten
Es kommt natürlich darauf an, wer hier mit "i.A." unterschrieben hat. Wenn es bspw. der AssistenzARZT oder der VertretungsARZT war, ist das Attest gültig, wenn es aber die Arzthelferin war, ist es eindeutig ungültig.
Grundsätzlich muss ein ärztliches Attest auch von einem Arzt unterschrieben werden und jedes Attest setzt eine Untersuchung durch einen Arzt voraus. Wenn es in der Praxis deines Arztes Usus ist, dass Atteste am Empfang von der Helferin oder auch gar nicht unterschrieben werden, ohne dass der Arzt den Patienten persönlich gesehen hat - und dies mit Wissen und Einverständnis des Arztes erfolgt, liegt ein Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung vor, der für den Arzt und auch für denjenigen, der das Attest nutzt, ganz empfindliche Folgen haben kann.
Um die zweite Frage zu beantworten, genügt eigentlich ein Blick in deine Schulordnung. In der Regel verlangen Schulen natürlich zunächst eine Information per Telefon oder Email, wenn ein Schüler aufgrund Krankheit nicht an einer Prüfung teilnimmt. Das Attest muss dann unverzüglich nachgereicht werden.
Rezepte werden in der Regel auch persönlich vom Arzt unterschrieben.
Bei einem ärztlichen Attest wird es wohl ähnlich sein.
Normalerweise gilt ein Attest nur mit der Unterschrift des Arztes.
Ein Attest muss IMMER von einem Arzt unterschrieben werden. Atteste ohne Unterschrift oder mit der Unterschrift eines Nicht-Arztes sind keine Atteste und somit nicht gültig.
Hö und warum machen die das dann so? Also die Schwestern?
Das hinter "Noch eine Frage" ist natürlich illegal.
Du kannst das Attest bei der Schule einreichen
und musst nicht bestimmte Behördenmitarbeiter,
hier die Lehrerin, informieren. Du kannst es sogar
per Post schicken.
Bei uns ist das so, wir müssen alles bei unserer Stufen-Lehrerin machen. Wenn ich zum Sekretariat gehen würde, würden die mich zu der Schicken. Wenn ich es per Post schicken würde, würde Sie mir eine Email schreiben, dass es nicht gilt und, dass sie es nicht entschuldigt.
Wo steht das, dass es illegal ist? Ich würde damit gerne zum Schulleiter gehen, finde das sehr sehr unfair.
Die Schule ist eine Behörde und hat ein gültiges Attest anzuerkennen.
Ob das Attest gültig ist, entscheidet die Schule und bei Zweifeln muss sie es nicht anerkennen.
Sollte man gerichtlich klären lassen.
Im Zweifelsfall wird dies tatsächlich auch getan, und der Richter wird dem Arzt und evtl auch dem betreffenden Schüler haarklein auseinandersetzen, wer ein Attest unterschreiben darf.
Ich stelle mir gerade vor, wenn der Schulleiter erfährt
"Der betreffende Schüler ist im Krankenhaus, weil Sie sein
Attest nicht anerkannt haben. Sie kriegen demnächst Post vom
Gericht. Sehr, sehr unangenehme."
Das setzt ein schuldhaftes Handeln des Schulleiters voraus, welches in beschrieben Fall nicht vorliegt.
Das sieht man dann schon. Allein die Presse...
So ist es. Die Medien sind derzeit voll mit Meldungen über Falschatteste, allerdings eher bzgl. Impfungen und Coronamasken. Einige solcher Vorgänge wurden durch Schulleiter ins Rollen gebracht, die offensichtliche Falschatteste oder ungültige Atteste nicht anerkannt haben. In einigen Fällen ist es dadurch mittlerweile auch schon zum Entzug von Approbationen gekommen.
Aber wenn der Arzt selber sagt, dass die Normalerweise garnicht Unterschrieben werden?