Darf ich den D-Arzt wechseln?
Darf ich den D-arzt wechseln, wenn ich nicht zufrieden bin? An wen muß ich mich da wenn dann wenden?
4 Antworten
Hoi.
Im Prinzip hat Honeybee89 recht.
Auch bei einem Arbeitsunfall hast du weiterhin die freie Arztwahl. Wichtig ist nur, dass du wieder zu einem D-Arzt gehst, also entweder in ein anderes Krankenhaus oder eine D-Arzt-Praxis(Unfallchirug) und nimm Unterlagen mit, wo deine Unfallnummer der BG drauf steht.
Natürlich kann es nicht schaden, wenn du die BG kurz informierst, aber du mußt nicht.
Ciao Loki
Was kann mantunwenn die BG bei Berufskrankheiten nicht tätig wird was Reha Teilhabe BG Rente angeht
D-Arzt? Generell darf man Ärzte jederzeit wechseln, man muss sich auch an niemanden wenden, nur natürlich an den neuen Arzt!
Es ist so, das meine krankheit ein Folgeschaden eines arbeitsunfall ist, jetzt hat mich mein Hausarzt zum D-Arzt ins Krankenhaus geschickt. Jetzt weiß ich nicht in wie weit die Berufsgenossenschaft darauf besteht das man zum vorher behandelnden D-Arzt geht!
Du gibst an das der Arzt dich zu ihm geschickt hat und dann erwähnst du das es ein Arbeitsunfall war.. Du hast freie Arztwahl und wenn dein Arzt nicht weiter weiß und denkt es ist besser wenn du wo anders hingehst würde ich keine Sekunde zögern... So sagt dein Arzt dir es ist nicht sein Fachgebiet es gibt Leute die da mehr Ahnung von haben..
Da würde ich nochmal nachfragen weil du hast freie Arztwahl.. und wenn der Arzt dir nicht passt dann kannst zum anderen gehen..
Meine Arbeitskollegin hatte auch einen Arbeitsunfall und das zieht scih länger hin bis zur OP, die war bei bestimmt 3 oder 4 Ärzten Orthopäden Spezialisten und alles sowas..
Nein, mein Hausarzt hat gesagt ich muss wieder zu dem Arzt gehen der mich damals behandelt hat, weil er das wegen der BG nicht behandeln darf.