Darf mein genehmigter Dienstplan ohne Rücksprache geändert werden?

4 Antworten

Ein Dienstplan ist nicht zementiert.

Er kann selbstverständlich geändert werden, auch nach Freigabe.

Als Vorankündigungsfrist einer Änderung sind 4 Tage ausreichend. Es gibt dazu verschiedene Urteile, z.B. ein Urteil vom 5. Oktober 2012, Az. 28 Ca 10243/12 des Arbeitsgerichtes Berlin.

Für eine Änderung muss natürlich ein ausreichender Grund vorliegen. Ob zu viel Personal ein Grund sein könnte, kann ich Dir nicht sagen. Zu wenig aus Krankheitsgründen ist es sicherlich je nach Firmengröße und Firmentätigkeit.

Was würdet ihr in meiner Situation tun?

Das Gespräch suchen und versuchen, einen Kompromiss zu erarbeiten. Streif führt seltenst zu etwas Gutem.

Nein, sobald ein Dienstplan veröffentlicht wurde ist das Weisungsrecht des AG erschöpft

was hat die Schule mit deinem Dienstplan zu schaffen?

Dienstplan hing aus und war genehmigt? dann hat der Gültigkeit und kann nicht ohne DEINE Zustimmung geändert werden.

feenblume 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 15:02

Die Schule kümmert sich,falls wir auf Station Probleme oder so haben.

So ein Unsinn. Lass dich nicht veräppeln. Bestehe auf dein frühdienst und Punkt. Unverschämt das sie sich nicht mal gefragt haben und NEIN dein bisher unterschriebener Dienst Plan gilt.