Hallo habe da mal eine Frage und hoffe auf hilfreiche Antworten. Bei mir wurde schlimme Arthrose im linken Knie festgestellt (rechtes Knie wurde schon mit einem künstlichen Kniegelenk 2014 operiert. Nun wie gesagt, macht das linke Knie Probleme. War bei meinem Orthopäden und dieser meinte diesmal (wie vor einigen Monaten schon einmal) dass nun das linke Knie unbedingt auch operiert werden muß, sprich auch ein künstliches Gelenk Termin für die OP ist der 12.Mai 2016 - alles gut soweit. Nur, da ich jetzt mit schlimmen schmerzen kaum laufen kann und somit sicher nicht arbeiten gehen kann, hab ich das beim Orthopäden angesprochen und er hat mich erstmal für 2 Wochen krankgeschrieben - nun zu meiner Frage : Da ja die Knie - OP erst am 12.05. stattfindet und sich meine Schmerzen bis zur OP sicher nicht bessern, MUSS mein Orthopäde mich bis zur OP hin durchweg krankschreiben...bzw darf er das ? Wenn er mich vielleicht nur 4 Wochen insgesamt krank schreibt, dann nicht mehr, kann ich dann zu meinem Hausarzt gehen und mich wegen der Arthrose im Knie weiter krank schreiben lassen ? Mir geht es darum dass ich ja nur unter Schmerzen laufen kann - zur Arbeit gehen geht also garnicht - und natürlich unter anderem auch um die 6 Wochen Lohnfortzahlung - und danach dann um den Anspruch auf Krankengeld. Anders gefragt - wenn ich bis zum 12.05 zuerst vom Orthopäden und dann weiter vom Hausarzt krankgeschrieben bin wegen ein und der selben Krankheit, dann hab ich doch ab der 7. Woche Anspruch auf Krankengeld oder ? Ober beginnen dann die 6 Wochen erst ab der 1.Krankmeldung vom Hausarzt. Hoffe ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und jemand kann mir hilfreiche Infos geben - vorab schonmal Danke