Schuheinlagen Gebührenpflichtig?
Hallo, war heute wegen Plattfüssen beim Hausarzt und habe nach einer Überweisung zum Orthopäden gefragt. Bekommen habe ich ein Rezept für orth. Schuheinlagen, auf dem ein X im Feld "Gebühren pfl." ist??? Zahlt meine Krankenversicherung das nicht?
8 Antworten
" Hallo, war heute wegen Plattfüssen beim Hausarzt und habe nach einer Überweisung zum Orthopäden gefragt. Bekommen habe ich ein Rezept für orth. Schuheinlagen..."
Wenn ich vom Arzt eine Ü zum Orthopäden haben will - besteh ich darauf - bis ich die habe !
Der Orthopäde kann den Fuss und was er braucht am besten beurteilen.
Hol dir da auf jeden Fall noch eine 2. Meinung !
Ob er dann auch die orth. Schuheinlagen empfiehlt - oder andere - wird sich zeigen !
Wenn du die dann nimmst - die KK zahlt das - du musst aber i.d.R. eine Zuzahlung leisten !
Eben mal ein paar Einlagen verschreiben - das kann jeder - das kann jedoch nicht die genaue Diagnostik ersetzen - und hat mit ärztlicher Kunst wenig zu tun !
Die Füsse müssen den Betreffendes das ganze Leben über tragen ! Mit der Anatomie, Physiologie und Pathologie des Fusses kennt sich am besten ein Facharzt - nämlich der Orthopäde aus. Dort bekommt man eine optimale Diagnose und Behandlung !
Deshalb - geh lieber zum Facharzt - das sollten dir deine schon Füsse wert sein !
Unsinn. Die Kenntnisse und Fähigkeiten eines Facharztes für Allgemeinmedizin sind absolut ausreichend, Plattfüße zu erkennen und zu behandeln. Der Orthopäde dagegen ist für wichtigere orthopädische Probleme da.
- Scheinst du die Allgemeinmediziner und ihre Zeit sowie ihre diagnostischen Möglichkeiten zu überschätzen - 2. Wenn dir ein Allgemeinmediziner für deine Plattfüsse genügt - ich hab nichts dagegen - das entscheidest du ganz allein !
Für einfache Einlagen (Kassenware) reicht ein Rezept vom Hausarzt völlig aus,- es macht am Endergebnis jedenfalls keinen Unterschied.
Der Kassen- Orthopäde würde den selben Text auf das Rezept schreiben - etwa "ein Paar langsohlige Maßeinlagen nach Abdruck - Indikation: Plattfüße bds."
Problem: Der Kassenorthopäde wird sich kaum länger als zwei Minuten Zeit für die Untersuchung nehmen. Vieleicht werden die Füße noch geröntgt, was immer häufiger passiert, weil das Röntgen lukraktiver als die reine Untersuchung ist.
Der Privatarzt oder Therapeut nimmt sich durchschn. rund 20 Minuten Zeit für die Untersuchung, weil automatisch auch das Gangbild, Knie und die Beinachse angesehen werden. Danach gibt es dann Einlagen, die wirklich individuell angefertigt werden und alle Punkte (wie etwa das Abrollverhalten) mit berücksichtigen.
Das "X" für Gebührenpflichtig bedeutet nur, dass Du die 5,--€ Rezeptgebühren bezahlen musst.
Hallo,
"gebührenpflichtig" heißt, dass die gesetzliche Zuzahlung für Hilfsmittel anfällt: 10%, mindestens 5 und maximal 10 Euro. Bei Personen unter 18 oder Zuzahlungsbefreiten entfällt die Zuzahlung.
Vor derAbgabe des Rezeptes beim Lieferanten verbindlich (nachweisbar!) klären, ob ggf. noch mehr berechnet wird. Ggf. dann auch die Preise und Leistungen der Konkurrenz erfragen.
Gruß
RHW
Hallo,
Einlagen sind mit einem Eigenteil verbunden.
Mit diesem Rezept kannst Du ins Sanitätshaus gehen und dort werden Dir dann die Einlagen angepasst.
Bei meiner Tochter klären wir mit dem Sanitätshaus, was auf dem Rezept stehen muss, damit Sie die Einlagen bekommt, die sie auch "gerne" trägt. Das schreibt dann der Arzt aufs Rezept und fertig.
Zahlt meine Krankenversicherung das nicht? Na wenn da ein x steht: Gebührenpflichtig ... wirst du das wohl bezahlen . . . ich frag mich sowieso, warum Leute die Krankenversicherung bezahlen und beim Arzt und der Apotheke nochmal bezahlen ...
Was soll das denn? Ist die Behebung der Folgeschäden etwa Billiger?
Na, was können die schon kosten?
Viel Geld .....
Über die Ausstellung einer Überweisung entscheidet einzig und alleine der Arzt.
Für die Diagnose von "Plattfüßen" und die Verordnung von Einlagen bedarf es keines Orthopäden. Wenn ein Patient unbediungt zum Facharzt will, ohne dass dazu eine durch einen anderen Arzt festgestellte medizinische Notwendigkeit besteht, kann er das natürlich tun, muss dort aber die Praxisgebühr bezahlen.