Direktorin ruft bei Arzt an und bekommt Infos?
Hallo,
Ich hatte in meiner letzten Frage, meinen Cousin erwähnt. Heute hat er mir erzählt, die Schulleiterin hätte bei seinem Arzt angerufen, und nach einem Attest gefragt, welches von ihm Ausgestellt wurde. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat der Arzt ihr auch Auskunft darüber gegeben.
Aber das darf er doch wegen der Schweigepflicht, überhaupt nicht? Oder, etwa doch? Ich meine klar, er hat gesagt, dass das Attest von ihm ist, was ja nicht schadet, jedoch wäre es doch trotzdem nicht in Ordnung ? Ich meine, darf der Arzt soe twas überhaupt sagen ? Also das er den Attest ausgestellt hat bzw nicht ausgestellt hat. Oder das es stimmt, dass er wegen XX gefehlt hat ? Damit gibt er doch persönliche Infos weiter ?
Zusatz: Was mich irritiert hat, ist dass der Arzt ja nichtmal sagen darf, dass ich sein Patient bin. Deswegen verstehe nicht, warum der Arzt dann der Direktorin sagen darf, dass er meinem Cousin den Attest ausgestellt hat. Vlt ist mein Gedankengang nachvollziehbar ? :)
Liebe Grüße
12 Antworten
Er darf keine medizinische Information preisgeben. Was er hatte, welche Medikamente er nimmt etc. Aber wenn sie nur gefragt hat ob er das besagte Attest aufgestellt hat, darf er das meiner Meinung nach Bestätigen.
Im Grunde genommen, darf er der Schulleitung nicht einmal bestätigen, dass die Person XYZ Patient seiner Praxis ist.
Andererseits vergibt er sich nichts wenn er der Schulleitung bestätigt, dass das Attest vom - bis für den, von der Schulleitung genannten, Schüler XYZ von ihm ausgefertigt wurde.
Wenn er Atteste für Schüler ausstellt, sagt er der Schule ja nix neues. Die wissen ja schon dass der Schüler Patient in der Praxis ist. Steht ja auf dem Attest.
Ich denke, dass das Attest echt ist, darf er sagen.
Er darf nur keine genauen Infos weiter geben, dazu gehört auch die Krankheitsdauer und die Krankheit an sich.
Wenn die Schulleitung die Echtheit des Attestes anzweifelt und der Arzt eben nur bestätigt dieses Attest ausgestellt zu haben, ist daran nichts falsch.
Oder doch. Klar darf er Auskunft über die Krankschreibung geben. Nur nicht darüber, warum jemand krankgeschrieben wurde.