Darf der Arbeitgeber beim Arzt anrufen und Auskunft darüber verlangen, ob ein Attest tatsächlich ausgestellt worden ist?
Ist der Arbeitgeber hierzu berechtigt? Bzw. fallen Antworten hierüber unter die Schweigepflicht von Ärzten und Angestellten? Die Antworten hierzu sind uneindeutig bisher, deshalb wollte ich noch einmal nachfragen.
6 Antworten
Unter die Schweigepflicht fällt alles was nicht offensichtlich ist, d.h. allein die Tatsache eines Arztbesuchs. Nachdem jedoch wohl ein Attest ausgestellt wurde, somit der Arztbesuch bekannt und offensichtlich ist, spricht meines Erachtens nichts gegen die Information dass ein bestimmtes Attest von jemand ausgestellt wurde oder nicht. Jedoch nur ein "ja" oder "nein", keine weiteren Zusatzinformationen.
Grundsätzlich kann und darf der Arbeitgeber beim Arzt nachfragen, ob dieser tatsächlich eine AU-Bescheinigung ausgestellt hat.
Wenn aber diese Frage im Raum steht, dann hat ja wohl der Arbeitgeber Zweifel an der Echtheit einer eingereichten Bescheinigung. Das heisst, er vermutet einen Betrug des Arbeitnehmers.
Wird die Bescheinigung vom Arzt bestätigt, ist alles in Ordnung. Wird hingegen die Echtheit der Bescheinigung verneint, kann sich der Arbeitnehmer auf die fristlose Kündigung gefasst machen.
Natrülich darf er anrufen. Der Arzt wird ihm aber nix sagen. Allerdings kann der AG vom Arzt prüfen lassen, of das Attest echt ist. Dazu muß er es vorweisen. Das unterliegt dann nicht der Schweigepflicht, alles andere schon.
Er kann mitteilen das eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von ihm ausgestellt wurde, aber mehr nicht.
Aber du musst deinem AG auch nicht mitteilen welcher Arzt und vor allem niemals Warum die AU ausgestellt wurde.
Einzige Ausnahme ist "das es sich um einen Arbeitsunfall handelt" aber auch hier ist nur der Arbeitsunfall wichtig und niemals die Diagnose.
Versteh ich nicht. Wenn ein Attest ausgestellt wurde, hat der AG es doch ohnehin vorliegen, oder? Oder glaubt er, es sei eine Fälschung?
Naja, wenn man tatsächlich so dreist ist, ein ärztliches Attest zu fälschen, dann darf man ruhig kochen *g*. Aber ein entspanntes Betriebsklima versteh ich darunter nicht.
Natürlich hast du damit recht. Aber auch ein schlechtes Betriebsklima rechtfertigt keinen Betrug.
Nein, absolut nicht.Und ist ja auch Grund genug für schlechtes Betriebsklima :D
Das wäre die einzige logische Antwort auf die Frage, warum der Arbeitgeber hier nachfragen will.
Und es wäre nur normal, wenn dem betreffenden Arbeitnehmer nun das Wasser in den Hosen kochte.