Erblindungsgefahr durch Tennisball-Treffer?

Wahrscheinlich erblindet man auf einem Auge. 50%
Wahrscheinlich erblindet man nicht auf einem Auge. 50%

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Wahrscheinlich erblindet man auf einem Auge.

◦Stumpfe Verletzungen (Prellungen) des Augapfels kommen oft vor - wenn etwa ein Tennisball "ins Auge geht". Die Verletzung kann zu Netzhautödem und Netzhautblutung und in der Folge zu schwerwiegenden Sehstörungen führen.

Folgen nach Prellungen wie Grauer Star, Glaukom und Netzhautablösung können noch Jahre nach der Verletzung eintreten. Beim vorgeschädigten Auge, etwa durch eine vorangegangene Operation, oder bei starker Prellung mit hoher Prellungsenergie kann es auch zur Berstung des Augapfels kommen.

Quelle:http://www.bkk-wf.de/gesundheitslexikon/krankheiten/augen/augenverletzungen/

Wahrscheinlich erblindet man nicht auf einem Auge.

Das ist so noch nie passiert. Die Ballkinder sind ja weit entfernt vom Aufschlagenden. Auch wäre die Geschwindigkeit dann reduziert, wenn der Ball wirklich so weit fliegt. _Auch würden die Kinder den Ball sehen und die Hand vor das Auge halten oder abwenden können.

Und dann genau ins Auge? Nein gibt es nicht so etwas.

Beim Golf ja, da gibt es schwere Verletzungen, sogar Todesfälle.

DavidoffFCB 
Beitragsersteller
 24.04.2017, 22:51

Das ist nur bedingt richtig, da ja die Balljungen beim Aufschlag oft direkt am Netz positioniert sind.

Wahrscheinlich erblindet man auf einem Auge.

Hm.. wenn es ganz blöd läuft kann das glaube ich schon passieren... allerdings eher unwarscheinlich

Wahrscheinlich erblindet man nicht auf einem Auge.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, durch einen ins Auge Gegangenen zu erblinden. Beim Schulweg schwerwiegende Verletzungen erlitten Habende dürften, der Wahrscheinlichkeit nach zu urteilen, jedoch wesentlich zahlreicher existieren. Denn aus 50 km/h neben dem Bürgersteig fahrenden Autos resultiert eine höher zu klassifizierende Gefahrenstufe, als eine für 150 km/h schnelle Tennisbälle angebrachte.

Am sichersten sind Kinder unter Hausarrest im Zimmer eingesperrt aufzubewahren, artgerechte Haltung wird demnach allerdings gänzlich ausgeschlossen.