Erbrechen im Restaurant
Eine Kollegin von mir erzählte mir neuich, dass sie mit ihrer Familie in einem Restaurant war. Zu diesem Zeitpunkt allerdings, hatte sie eine Magen-Darm-Grippe, was sie allerdings noch nicht wusste. So kam es, dass sie sich übergeben musste, es aber nichtmehr zu den Toiletten schaffte. Sie erbrach sich aus Versehen auf den Tisch. Seitdem hat sie Hausverbot in dem Restaurant.
Aber: Was hätte sie tun sollen und vorallem, darf der Hausbesitzer deswegen Hausverbot erteilen?
12 Antworten
Der Hausbesitzer braucht ein Hausverbot nicht wirklich zu begründen. Er entscheidet wer rein kommt und wer nicht, so wie du entscheidest wer bei dir zu hause rein kommt und wer nicht.
Man darf jedem Hausverbot erteilen. Sogar Grundlos.
(wobei das hier ein extrem guter Grund ist. Das ist absolut geschäftsschädigend)
Es war sehr eklig und das Hausverbot ist völlig in Ordnung
sowas geht einfach nicht, die denken es lag an deren Essen
das ist die größte Beleidigung für jedes Restaurant
Meiner Meinung nach,hat der Hausbesitzer überreagiert ! Hätte er auch anders regeln können,ist sehr unmenschlich. Die Dame hat es nicht mit absicht gemacht und ist Ihr ja selber peinlich.Natürlich darf er ein Hausverbot aussprechen,ob es gerechtfertigt ist ,/ war,ich denke nicht.
Der Chef des Hauses übt sein Hausrecht aus. Ohne Grund wird er nie ein Hausverbot aussprechen. Das dieses der Grund sein sollte ist nicht akzeptabel.