Fahrradunfall unter Alkoholeinfluss - Wer zahlt?
Hallo,
ich weiß, dass es von mir ein großer Fehler war, aber ich bin gestern alkoholisiert mit Fahrrad nach hause gefahren bzw. ich wollte es. Bin dann aber gestürzt, weil ich einen Weg von einer Anhöhe heruntergefahren bin; an dessen Ende befanden sich allerdings einige Stufen, über welche ich dann gefallen und mit dem Kopf aufgeschlagen bin. Bin dann noch aus eigener Kraft nach Hause gegangen (nicht gefahren). Mir gings dann aber immer schlechter, sodass ich mit meiner Mitbewohnerin ins KH gefahren bin (also kein Krankenwagen). Wurde vom Arzt allerdings als Notfall eingestuft. Diagnose: Schädelprellung und Gehirnerschütterung. Musste einige Stunden zur Beobachtung da bleiben. Bezüglich des Alkohols mussten keine Behandlungsmaßnahmen ergriffen werden.
Im Bericht steht, ich sei "bei vollem Bewusstsein mit regelgerechten Reaktionen, orientiert kooperativ und feundlich zugewandt gewesen."
Ich bin 20 und trinke sehr selten Alkohol, sodass ich die Wirkung auf mich nicht einschätzen konnte.
Meine Frage nun: Zahlt meine (gesetzliche) Krankenversicherug den Aufenthalt und die Untersuchungen (CT, Röntgen, Ultraschall)? Mache mir Gedanke, weil ich ohne Alkoholeinfluss ja u.U. nicht gestürzt wäre.
10 Antworten
Deine Krankenversicherung wird die Kosten tragen. Eine private Unfallversicherung würde eine Leistung ablehnen.
Betonung liegt auf: KANN die Krankenkasse......
Vielen Dank für die Antworten! Krankengeld kriege ich ohnehin keins und benötige auch keine weiteren Nachbehandlungen. Bin bei der Krankenkasse wegen solcher Dummheiten auch noch nie in Erscheinung getreten.
"Meine Frage nun: Zahlt meine (gesetzliche) Krankenversicherug den Aufenthalt und die Untersuchungen (CT, Röntgen, Ultraschall)?"
Leider Ja.
Hoffe, du hast es nicht selbst erwähnt...denn KEINE VERSICHERUNGEN ZAHLT!!! eGAL OBS Haftpflicht - Unfall - egal welche : bei ALKOHOL was ja ne Droge is gilt das gleiche wie bei Suchtmitteln: Versicherung ENTBINDET sich! Wenn sie s nicht wissen - ERZÄHLS NICHT UNBEDINGT: sobals Alk-illegale Drogen-Medikamente im Spiel sind, reiben die sich freudig die Hände...no cash- ein flash! die frage: Alkoholisiert = NEIN! beim nächsten mal: aufpassen, oke? Lg
Hoi.
Lass bitte eine solche Antwort, wenn du keine Ahnung hast oder weise klar daraufhin, dass das bei euch in Österreich so ist.
So führt das doch nur zur Verunsicherung, gelle?
Ciao Loki
Wenn in dem Arztbericht nichts von Alkohoeinfluss steht, erfährt es die Krankenversicherung doch gar nicht! Oder hast Du etwa vor, es ihr von Dir aus mitzuteilen? Wenn Du den Unfallhergang schildern musst, lass das mit dem "alkohlisiert" um Himmels willen weg!
Also ich habe den Bericht vorliegen, den ich meinem Hausarzt geben soll. Was die an die Krankenkasse schicken, weiß ich nicht. Oder kriegen die dengleichen Bericht? Im Unfallhergang stand auch nichts bezüglich "alkoholisiert" . Sondern nur "Patientin ist als Fahrradfahrerin gestürzt".
Als ich mal wegen eines Unfalls im Krankenhaus behandelt wurde, hatte die Krankenkasse den gleichen Bericht bekommen. Abgesehen davon: Warum solltest Du es von Dir aus erwähnen, wenn nicht danach gefragt wird??
Ok, gut. Also im Krankenhaus haben die über mein Blut ja festgestellt, dass ich alkoholisiert war. Habe es auch nicht geleugnet oder so. Werde der Versicherung aber von mir aus nichts sagen.. Danke für deine Antwort! :)
Gern geschehen! Aber ist klar: Wenn Du einen Fragebogen ausfüllen sollst und gefragt wirst, ob Du unter Alkoholeinfluss gestanden hast, DANN musst Du natürlich wahrheitsgemäß antworten. Aber informationsmäßig nicht in "Vorleistung" gehen.
Die Krankenversicherung wird zahlen. Den Arztbericht wird sie nicht bekommen; die Abrechnung erfolgt codiert über allgemeine Abrechnungsschlüssel für die einzelnen Leistungen.
vllt. is das anders in D? bei uns in Ö kommt der Fragebogen, bzw. das vom Spital. Ist es vom Spital bestätigt, od. wurde positiv auf Alk getestet: KEINE ZAHLUNG DA SELBSTVERANTWORTLICH VERSCHULDET!
Hoi.
Nur dann würden sie nicht zahlen:
"§ 52 SGB V Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden
(1) Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern.
(2) Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern.
Ciao Loki