Kann man einen polizeilichen Bluttest verweigern/umgehen?
Soweit ich weiß, steht im Gesetzestext für Polizeiliche Bluttests folgendes: "Die Untersuchung kann auch ohne Einwilligung erfolgen, insofern keine gesundheitlichen Nachteile den Kontrollierten betreffend zu befürchten sind."
Ich interpretiere das mal so: Wenn gesundheitliche Nachteile den Kontrollierten betreffend durch den Bluttest zu befürchten sind, darf dieser ausschließlich mit Einwilligung des Kontrollierten stattfinden. Liege ich damit richtig?
Auf Grund von was kann es vorkommen, das Gesundheitliche Nachteile den Kontrollierten betreffend zu befürchten sind?
Ich habe eine Spritzen-Phobie, d.h. eine Blutentnahme könnte für mich durchaus traumatisierend sein. Ist dies ein solches zu befürchtendes Gesundheitliches Nachteil, welches der Polizei verbietet mir ohne meine Einwilligung Blut abzunehmen?
10 Antworten
Hallo,
ein "Bluttest" wird immer dann angeordnet wenn es einen Grund gibt. Solltest du schon einmal wegen z. B. Cannabis Besitz/Konsum aufgefallen sein und/oder es gibt Anzeichen dafür dass du Konsumiert hast (Rote Augen, schlechtes Zeitgefühl, Gleichgewichtsstörungen, Orientierungsprobleme), dann kann ein richterlicher Beschluss angefordert werden der dich zu einem Bluttest verpflichtet.
Sollte dieser jedoch Negativ ausfallen kannst du den Staat auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen.
Ich hoffe das hat dir ein bisschen geholfen, der von dir genannt Gesetzestext ist ein Gummiparagraph, "gesundheitliche Nachteile" können für dein einen schon das kleine Loch sein, dass die Spritze verursacht oder aber auch ein Schlaganfall.
LG Janik
Doch! Sollte ein Bluttest gegen deinen Willen durchgeführt werden kann man den Staat anzeigen. Ein nicht eingewilligter Bluttest ist ein schwerer verstoß gegen das Grundgesetz!
Du kannst vor dem Verwaltungsgericht eine Feststellungsklage über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme (hier: Anordnung der Blutentnahme) anstreben. Dabei ist aber nicht entscheidend ob du Alkohol im Blut hattest oder nicht, sondern ob die Voraussetzungen des § 81a StPO eingehalten wurden. Sollte das Gericht die Maßnahme für nicht rechtens erklären könntest du auf Schadensersatz klagen.
Eine Bluttest, dazu die Blutentnahme führt immer ein Arzt aus und der entscheidet was Sache ist. Der wird auch mit Traumatas, sowohl mit echten als auch mit eingebildeten fertig.
Vergiss es.
Mit Gesundheitlichen Schäden ist ein körperlicher Schaden gemeint, z.B. wenn man zum Zeitpunkt der durchzuführenden Untersuchung mittels Markumar behandelt werden würde, einem Mittel, welches die Blutgerinnung verhindert, wobei natürlich mit Folgeschäden körperlicher Natur zu rechnen sein würde, wenn man gar nicht mehr aufhört, zu bluten, wenn Onkel Dr. die Nagel aus dem Arm holt.
Weil Du jetzt mal ein bisserl Angst hast, da wird nichts draus - ist ja auch selbsterklärend, sonst würde es keinerlei Untersuchungen mehr geben, weil jeder Pisepampel behauptet, er habe zu viel Angst davor......
Also geht das nicht nur ohne Deine Einwilligung, sondern Du hast auch noch die Pflicht, dies zu erdulden. Setzt Du Dich zur Wehr, wird man mit Gewalt Blut nehmen und Dich hinterher auch noch wegen eines Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verknacken.
Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen und die Wahrscheinlichkeit ist auch gering, dass Du eine ärztliche Bescheinigung für Deine angebliche Phobie hast...
Ja sagen wir mal du leidest unter Hämophilie und die Wunde geht dann nicht mehr zu..... http://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%A4mophilie
Nein! Das Ergebnis sagt nichts über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme! Erst wenn die Maßnahme rechtswidrig wäre kannst du klagen.