Falsch gelagert.
Ich arbeite in der Altenpflege (Altenpflegeschüler im 1. Jahr) und habe heute einen schlimmen Fehler gemacht.
Folgendes ist Passiert:
Ich habe einen älteren Herrn gelagert (Rücken Lagerung [Normalfall 45° lagerung bei einem PEG-Patienten). Dieser Mensch kann sich nicht selbstständig bewegen oder sprechen. Als ich ihn lagerte habe ich dabei einen fehler gemacht, ich habe ihn nicht hoch genug gelagert(ca. 30°). Nun hat er erbrochenes Asperiert (Erbrochenes eingeatmet). Dies ist aber erst später aufgefallen. Er wurde sofort abgesaugt (sagen wir zur einfachen Erklärung: Rachenraum vom Erbrochenem befreit) und in aufrechter Position gelagert. Ein Krankenwagen wurde sofort alermiert und nun befindet sich der man im Krankenhaus. Wobei ich mich glücklich schätze, das er überhaupt noch lebt.
Meine frage ist jetzt ... Was hat das jetzt für mich für folgen? Ich habe ihn falsch gelagert und dadurch ist diese situation zustande gekommen. Ich mache mir extreme vorwürfe und sorgen um ihn. Muss ich jetzt um meine ausbildung befürchten? Ich bereue den fehler wirklich zutiefst aber wie soll man solch einen fehler wieder gutmachen?
Vor allem seine folgen... Durch sein hohes Alter wäre eine Lungenentzündung tödlich.
11 Antworten
Das ist nicht deine Schuld, weil du im 1. Lehrjahr bist. Dein Mentor/Praxisanleitung/ die Fachkräfte die mit dir gearbeitet haben, müssen dir alles zeigen und alles überwachen und kontrollieren, was du machst. Und letztendlich haben sie die Verantwortung und nicht du.
Ich muss sagen, dass man als Fachkraft wirklich extrem viel Verantwortung hat, vieeeel Überblick haben muss, viel kontrollieren muss, das ist wirklich wahnsinn.
Außerdem habe ich schon wzeimal bei uns gesehen, dass ein Bewohner, der eh schon oft Probleme beim Atmen hat und auch eine PEG hat, ganz flach gelagert wurde, obwohl Sondennahrung lief. Und das hat eine Fachkraft, die eigentlich sogar Krankenschwester ist, so gelagert! DAS sollte nicht passieren!!
Du hast zumindest Oberkörper hoch gelagert, wenn auch nicht hoch genug, aber immerhin, mach dir keine Sorgen. Das vergisst du in deinem Leben sicherlich nicht mehr und man lernt aus seinen Fehlern
Du bist im ersten Ausbildungsjahr, da solltest du komplett unter dem Schutz deines Anleiters stehen, da dieser für dich verantwortlich ist. Solltest du nicht mit deinem Praxisanleiter im Diesnst gewesen sein ist die Schichtleitung verantwortlich. Als Azubi - grade im ersten Jahr - genießt du einen besonderen Schutz und sollte es Probleme geben wendest du dich erstmal an den Betriebsrat oder falls ihr eine habt an die Jugend- und Auszubildendenvertretung.
ein Haftpflicht-Versicherungsfall Deiner Berufsversicherung.
Du bekommst etwas Stess, und das sollte nicht wieder passieren, hätte tödlich enden könnnen. Ist DIr vermutlich klar.
Alles andere hängt davon ab, wie Du sonst Deine Arbeit machst und was die Geschäftsleitung meint.
**Nachtrag. Lese erst jetzt dass Du Schülerin im 1. Jahr bist.
Ändert die Sachlage: damit ist der Pflegedienst verantworlich, der bekommt den Primärstress, weil im 1. Ausbildungsjahr Du das gar nicht alleine machen darfst.**
Zivilrechtlich: Schmerzensgeld (hier müßte allerdings die Berufshaftpflicht einstehen). Strafrechtlich: Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung (hier dürfte auch die Haftpflicht einspringen). Sollte es jedoch zum Sterben kommen: Wahrscheinlich eine Bewährungsstrafe.
Sorry, dass dir das passiert ist. Aber in diesem Beruf steht man mit einem Bein im Gefängnis....
Wichtig wäre hier auch, was in der Pflegeplanung steht. Ist da ein " Lagern" zu zweit geplant?
Dir als Schüler, kann da nicht wirklich etwas vorgeworfen werden Ihr werdet eh viel zu oft alleine gelassen. Wünsche dir viel Kraft und dem Bewohner gute Genesung.