Feiertage als Kranktage werten?
Darf ein Betrieb, in dem Sonntags und an Feiertagen nicht gearbeitet wird, eine Krankmeldung für diese Tage verlangen? Oder anders gefragt, von Samstag bis Dienstag ist man krank, Sonntag ist Sonntag, Montag ist der Feiertag Halligalli, wieviele Tage ist man krank gemeldet?
3 Antworten
Wenn Samstag ein regulärer Arbeitstag ist dann gilt die Krankmeldung von Samstag bis Dienstag also 4 Tage. Außerdem steht die Dauer auf der AU.
Wenn es um den 3ten Tag geht. Wenn du Samstag nicht in die Arbeit gehst Sonntag frei, Montag Feiertag muss die AU spätestens am Dienstag vorliegen. Hier gilt durch den Feiertag ein Aufschub um einen Tag.
Nur den Dienstag.....
Wenn du von Samstag bis Montag in Urlaub gefahren wärst,hättest du den Montag ja auch nicht als Urlaubstag eintragen müssen
Sorry,das habe ich überlesen....dann hast du recht
Für potentielle Werktage muss eine AU vorgelegt werden.
Beispiel; wäre ich jetzt Pfingsten krank gewesen.. Pfingsten hatte das Büro zu.. müsste ich trotzdem eine AU vorlegen. Natürlich.
Dein AG hat also recht.
Da Du sagst, nur Sonn- und Feiertage wird nicht gearbeitet.. brauchst Du Sa eine AU..Mo+ Di auch.
Also solltest Du eine AU haben die von Sa bis inkl. Di geht.
Der Fragestweller sagt übrigens, bei ihnen wird auch Sa gearbeitet.. warum dann also keine AU für Sa? Und wenn man die hat.. sie bis Di inkl. geht.. dann ist automatisch der Mo mit drin.