Flugbegleiter auf Zeit mit Diabetes?
Hallo, Mein Traum war es, nach dem Abitur für 1,2 Jahre Flugbegleiterin zu werden. Nach längerem Informieren habe ich rausgefunden , dass Diabetiker keine Chance auf diesen Beruf haben, was meiner Meinung nach diskriminierend ist aber andererseits auch verständlich. Kann ich, als Diabetikerin , diesen Beruf tatsächlich nicht ausüben, trotz der technischen Entwicklungen , die den Zucker auf das genauste kontrollieren ?🤔 Gibt es vielleicht Möglichkeiten in einem anderen Land Flugbegleiter zu werden ( Polen würde sich anbieten, da ich polnische Wurzeln habe und die Sprache beherrsche, aber da ist diabetes auch ein Ausschlusskriterium) ? Liebe Grüße.
4 Antworten
Du solltest es mal versuchen und abwarten welche Begründung man anführt keine Diabetiker einzusetzen. Das ist wahrscheinlich schon seit Urzeiten so, und heute weiß vermutlich kaum noch jemand warum.
Gerade was das Leben mit Diabetes angeht hat sich in den letzten 20 Jahren sehr viel zum Positiven entwickelt, es kann also durchaus sein daß die Gründe von damals ger nicht mehr greifen.
Ist es auch diskriminierend, wenn Gewaltverbrecher weggesperrt werden?
Du darfst zum einen zu DEINEM EIGENEN SCHUTZ und natürlich auch zum Schutz aller Mitfliegenden keine Stewardess werden.
Natürlich ist es diskriminierend wenn eine Person aufgrund ihrer Krankheit, für die sie wohlgemerkt nichts kann, einen bestimmten Beruf nicht ausüben darf. Ich habe gesagt, dass man es andererseits natürlich verstehen kann, aber es wäre keines falls unmöglich. Liebe Grüße.
Ein psychisch Gestörter, der 10 Leute abschlachtet, kann auch nichts für seine psychische Krankheit. Trotzdem wird er weggesperrt (nicht unbedingt in den Knast, dann aber in die geschlossene Anstalt)
Ich verstehe nicht wirklich, warum solche Fragen hier bei GF gestellt werden. So etwas können Laien doch überhaupt nicht beurteilen und beantworten.
Da die Zahl der aktiven Fliegerärzte hier eher gegen Null strebt, ist Deine Frage bei GF also nicht zielführend.
Warum wohl hat der Gesetzgeber eine Tauglichkeitsuntersuchung vorgeschrieben und stellt hohe Anforderungen an die Fliegerärzte und Arbeitsmediziner mit flugmedizinischer Zusatzausbildung?
Entschieden wird die Tauglichkeit doch nicht hier, sondern bei der arbeitsmedizinischen Untersuchung.
Die Vorgaben an die Flugbegleiter wurden von der EU in der EU-Verordnung 1178/2011 im
ABSCHNITT C - ANFORDERUNGEN FÜR DIE FLUGMEDIZINISCHE TAUGLICHKEIT DER KABINENBESATZUNG
festgelegt und zwar nach Anhörung von Flugmedizinern aus verschiedenen Ländern.
Du kannst also davon ausgehen, dass die Vorgaben dem besten Kenntnisstand der medizinischen Wissenschaft entsprechen (also nicht dem Halbwissen der GF-Hobby-Flugmediziner).
Da nun Polen auch zur EU gehört und damit auch ein EASA-Mitgliedsstaat ist, gelten die Vorschriften natürlich auch dort.
Es ist nicht diskriminierend, kranke Personen von bestimmten Berufen auszuschließen. Dabei handelt es sich ja fast immer um solche Berufe, die im weitesten Sinne mit Sicherheit oder schwerer körperlicher Arbeit zu tun haben.
Und hier ist das Leben der anvertrauten Personen höher einzuschätzen als persönliche Empfindlichkeiten. Du musst in einem Notfall ohne Verzögerung schnell und richtig reagieren können.
Es steht Dir aber frei, Dich beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig, Referat L 5 - Flugmedizin, zu erkunden, wie die generellen Chancen stehen.
Als kleine Denkhilfe hier ein Auszug aus der EU-Vorschrift:
„Anforderungen für die flugmedizinische Beurteilung von Flugbegleitern
MED.C.020 Allgemeines
Flugbegleiter dürfen keine:
a) angeborenen oder erworbenen Normabweichungen;
b) aktiven, latenten, akuten oder chronischen Erkrankungen oder Behinderungen;
c) Wunden, Verletzungen oder Operationsfolgen und
d) Wirkungen und Nebenwirkungen eines für therapeutische, diagnostische oder präventive Zwecke angewendeten bzw. eingenommenen verschreibungspflichtigen oder nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittels aufweisen, die eine funktionelle Beeinträchtigung eines Ausmaßes nach sich ziehen würden, das zu Handlungsunfähigkeit führen oder ihre Fähigkeit zur Wahrnehmung ihrer Sicherheitspflichten und Verantwortlichkeiten beeinträchtigen könnte.“
Da es aber, wie bei Piloten auch, die/den „ideale/n“ Bewerber/in nicht gibt, hat man Toleranzen definiert, die eine sichere Flugdurchführung und damit eine Beschäftigung noch möglich machen.
So gibt es in den „Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Part-MED“ der EASA eine Info für die Mediziner, und zwar unter
„Requirements for medical fitness of cabin crew
AMC5 MED.C.025 Metabolic and endocrine systems
(a) Cabin crew members should not possess any functional or structural metabolic, nutritional or endocrine disorder which is likely to interfere with the safe exercise of their duties and responsibilities.
(b) Cabin crew members with metabolic, nutritional or endocrine dysfunction may be assessed as fit, subject to demonstrated stability of the condition and satisfactory aero- medical evaluation.
(c) Diabetes mellitus
(1) Cabin crew members with diabetes mellitus requiring insulin may be assessed as fit if it can be demonstrated that adequate blood sugar control has been achieved and hypoglycaemia awareness is established and maintained. Limitations should be imposed as appropriate.
A requirement to undergo specific regular medical examinations (SIC) and a restriction to operate only in multi-cabin crew operations should be placed as a minimum.
(2) Cabin crew members with diabetes mellitus not requiring insulin may be assessed as fit if it can be demonstrated that adequate blood sugar control has been achieved and hypoglycaemia awareness, if applicable considering the medication, is achieved.“
Eine Airline kann natürlich die Toleranzen noch enger auslegen, um sich z. B. nach einem Flugunfall nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu sehen, sie hätte krankes und damit ungeeignetes Personal eingesetzt.
Und warum sollten sich Deine Kolleginnen und Kollegen auch noch um Dich kümmern sollen/müssen?
Eine Flugbegleiterin ist so etwas wie eine Stewardess, nur so zur Info. Es könnte also durchaus sein, das hier jemand ist, der die korrekte Antwort weiss.
Allerdings stimme ich zu, das die Frage direkt bei einer Airline die bessere Lösung wäre.
"Eine Flugbegleiterin ist so etwas wie eine Stewardess, .."
Häh? Das verstehe ich jetzt nicht. Stewardessen gab es zu Zeiten der Lockheed Superconstellation und der Boeing B707.
Das waren die, die immer vom Kapitän vernascht wurden. Heutzutage gibt es Stewardessen fast nur noch auf Kreuzfahrtschiffen.
In der Luftfahrt ist dagegen so gut wie immer von Flugbegleitern / Flugbegleiterinnen die Rede oder eben, im Luftfahrtenglisch von CA oder FA (Cabin Attendant or Flight Attendant).
Oder, wie in den AMC, von Cabin Crew Member/s.
Und nein, die Frage ist nicht bei der Airline besser aufgehoben, da hast Du etwas falsch verstanden, denn die machen ja die Vorschriften nicht, sondern müssen sich im Gegenteil an die Vorschriften halten.
Inswiefern kannst Du also einer Sache zustimmen, die a) nicht stimmt und die ich b) auch so nie gesagt habe?
Die Ausbildung des fliegenden Personal inkl. der medizinischen Untersuchung wurde von der EU vereinheitlicht, gilt für ganz Europa (auch für Nicht-EU-Länder) schon seit Jahren, ist in der FCL und der EU-OPS festgelegt und hat alle diesbezüglichen nationalen Gesetze abgelöst.
Und nein, es gibt hier niemand, der das entscheiden kann und darf - und per Ferndiagnose sowieso nicht. Das ist nur etwas für Leute aus dem Feng Shui- und Esoterikbereich.
Oder willst Du sagen, eine Stewardess könnte eine flugmedizinische Beurteilung vornehmen, eine Flugbegleiterin aber nicht? Das ist ganz schön gewagt.
Ich dagegen rede von Flugmedizinern oder Arbeitsmedizinern mit flugmedizinischer Zusatzausbildung - wie es das Gesetz tut.
Erkundige dich bei polnischen Fluglinien, die Fluglinien geben die Bedingungen vor.
Diabetiker können aber nichts für ihre Krankheit:D