Pilot werden als Diabetiker

7 Antworten

Hallo,

wer soll Dir so eine Frage schon korrekt beantworten können, zumal die Anzahl der Fliegerärzte hier bei GF doch eher gegen Null tendiert und Ferndiagnosen bei der Erstuntersuchung - und allen Folgeuntersuchungen auch - nicht erlaubt und auch nicht möglich sind. Das wäre also nur etwas für Esoteriker.

Aber, wie fast immer, ist es mal wieder etwas anders, als die GF-„Experten“ meinen. Hier ein Auszug aus der EU-Verordnung 1178/2011, TEIL-MED, zum Thema Diabetes.

"MED.B.025 Stoffwechsel und endokrines System

a) Bewerber dürfen weder funktionelle noch organische Stoffwechsel-, Ernährungs- oder endokrine Störungen aufweisen, die die sichere Ausübung der mit der/den geltenden Lizenz(en) verbundenen Rechte beeinträchtigen können.

b) Bewerber mit Stoffwechsel-, Ernährungs- oder endokrinen Funktionsstörungen können als tauglich beurteilt werden, sofern die Störung nachweislich stabil ist und eine zufrieden stellende flugmedizinische Beurteilung vorliegt.

c) Diabetes mellitus

(1) Bewerber mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus sind als untauglich zu beurteilen.

(2) Bewerber mit nicht insulinpflichtigem Diabetes mellitus sind als untauglich zu beurteilen, es sei denn, es kann eine erfolgreiche Einstellung des Blutzuckerspiegels nachgewiesen werden.

d) Flugmedizinische Beurteilung:

(1) Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 (das wäre für Berufspiloten) müssen an die Genehmigungsbehörde verwiesen werden, wenn sie zur Einstellung ihres Blutzuckerspiegels andere Medikamente als Insulin einnehmen müssen.

(2) Die Beurteilung der Tauglichkeit von Bewerbern um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 (das ist für die Hobbyfliegerei), die zur Einstellung ihres Blutzuckerspiegels andere Medikamente als Insulin einnehmen müssen, muss in Konsultation mit der Genehmigungsbehörde erfolgen."

Und hier noch die AMC, die „Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Part-MED“ (Hinweis für die Fliegerärzte):

"AMC1 MED.B.025 Metabolic and endocrine systems

(f) Abnormal glucose metabolism

Glycosuria and abnormal blood glucose levels require investigation. A fit assessment may be considered if normal glucose tolerance is demonstrated (low renal threshold) or impaired glucose tolerance without diabetic pathology is fully controlled by diet and regularly reviewed.

(g) Diabetes mellitus

Subject to good control of blood sugar with no hypoglycaemic episodes:

(1) applicants with diabetes mellitus not requiring medication may be assessed as fit;

(2) the use of antidiabetic medications that are not likely to cause hypoglycaemia may be acceptable for a fit assessment with a multi-pilot limitation."

So, die Chancen stehen schlecht, sind aber nicht von vornherein gleich Null. Nur fällt die Entscheidung bei der Erstuntersuchung durch ein Aero Medical Center.

Hallo !

http://www.schattenblick.de/infopool/medizin/krankhei/mz4dt222.html

Zitat von dieser Webseite -->

Auch das Berufsziel eines Piloten dürfte in der Praxis wohl nahezu unerreichbar sein, denn mit insulinpflichtigem Diabetes wird man die erforderliche flugärztliche Erlaubnis seltenst erhalten.

LG Spielkamerad

NEIN, das Risiko einer Unterzuckerung ist zu groß. Es gibt Diabetiker, die die Symptome einer Unterzuckerung gar nicht oder zu spät wahrnehmen. Betroffene bemerken die Unterzuckerung oft dann erst durch die Spätsymptome, die der Zuckermangel bei extrem niedrigen Blutzuckerwerten im Gehirn verursacht. Je niedriger der Blutzuckerwert ist, desto mehr macht sich der Energiemangel des Gehirns bemerkbar und zwar mit Symptomen wie Aggressivität, Verwirrtheit, Sprachstörungen bis hin zur Bewusstlosigkeit. DAS Risiko würde keine Fluggesellschaft eingehen.

Spätestens bei der ärztlichen Untersuchung im Rahmen der Ausbildung ist Schluss.

Nein, bestimmt nicht.