Formular zum Ausfüllen um nicht mehr wiederbelebt zu werden falls das Herz aufhört zu schlagen?
Würde es gerne ausdrucken 🖨
Wo gibt man es danach ab ? Bei der Krankenkasse ?
5 Antworten
Hallo,
das wirst du in Deutschland nicht verhindern können. Der Grund ist ganz einfach:
Wenn du plötzlich umfällst und bewusstlos gefunden wirst, dann wird der Rettungsdienst nicht lange fackeln sondern sofort mit der Reanimation beginnen.
Das gilt selbst für den Fall, dass du dir das auf die Stirn tätowierst. Es klingt erstmal fies und gemein und scheint der Selbstbestimmheit entgegenzustehen.
Die Frage ist nämlich, ob du nicht möglicherweise jetzt in diesem Moment, in dem du reanimationspflichtig und damit nicht mehr geschäftsfähig mit grau-blauer Gesichtsfarbe vor den Rettungsdienstlern liegst, immer noch so entscheiden würdest, wenn du hinreichend ausführlich über die Chancen und Risiken einer Reanimation aufgeklärt wärest. Im Zweifel geht man daher davon aus, dass du deine Meinung ändern würdest und du wirst reanimiert. Das liegt schon allein daran, dass das Tattoo viele Jahre alt sein könnte und du im Suff eine witzige Idee hattest.
Falls jemand an deiner Seite sein sollte, der glaubhaft darlegen kann, warum du nicht reanimiert werden möchtest und das auch noch schriftlich vorweisen kann, dann wird möglicherweise davon abgesehen bzw. es wird angefangen, der Notarzt liest sich den Kram durch, spricht mit den Angehörigen und entscheidet dann, die Reanimation abzubrechen.
Anders verhält sich das im Falle eines Krankenhausaufenthaltes. Da kannst du mit deiner Patientenverfügung vorher festlegen, welche Maßnahmen du durchführen lassen möchtest, und welche nicht.
Aber auch das ist kompliziert und erfordert ziemlich viel Mühe. Ein einfacher vorgefertigter Ausdruck reicht da nicht.
Bringen deine Angehörigen deine Patientenverfügung vorbei und besprechen das mit den zuständigen Ärzten, wird in deiner Akte und meistens auch im Zimmer ein "DNR / DNI" Hinweis angebracht ("Do not reanimate / Do not intubate), damit das Notfallteam ihn sofort sieht.
Das alles ist aber nur dann zuverlässig gültig, wenn du in persönlichen Worten deine Motivation für oder gegen bestimmte Behandlungen darlegst und regelmäßig erneuerst (Datum + Unterschrift). Ansonsten geht man im Zweifel davon aus, dass du aufgrund irgendwelcher Ideen und Fehlinformationen möglicherweise falsche Schlüsse gezogen hast. Das ist für die Ärzte eine sehr dünne Entscheidung. Wenn sie sicher sind, dass du von einer Behandlung höchstwahrscheinlich profitierst, dann machen sie das im Zweifel. Also lass keine Zweifel aufkommen.
Hallo DadysPrincess
So ein Formular wird dir nichts bringen. Bei einem Notfall wird reanimiert bevor man die Taschen durchsucht
Gruß HobbyTfz
Die Patientenverfügung sollte entweder bei einer Person deines Vertrauens oder bei dir zu Hause aufbewahrt werden. Ein Zettel in der Geldbörse mit dem Hinweis, daß du Wiederbelebungsmaßnahmen ablehnst und es die Patientenverfügung gibt mit Unterschrift, sollte ein Hinweis sein.
Natürlich kann es passieren, dass deine Geldbörse nicht vor ort ist und keiner hineinschaut, weil keine Zeit dafür, dann ist es Pech für dich. Dann wirst du reanimiert, obwohl du es ablehnst und musst ggf. als hirntot, künstlich beatmetes Wesen vor dich hinvegetieren bis eine Lungenentzündung dich gnädig erlöst oder eine andere Krankheit.
Auf der Krankenkassenkarte kann es nicht vermerkt werden- noch nicht- und würde dir auch nicht helfen. Denn wenn Sanitäter nicht in die Geldbörse schauen, werden sie schon gar nicht ein Kartenlesegeräte dabei haben, um zu schauen, ob du einen Eintrag auf deiner Karte hast.
Oder schau hier:http://www.dghs.de/pdf/31_HLS2_05.pdf
dazu musst du aber Mitglied beim DGHS sein, die Patientenverfügung dort hinterlegen.
ABER: eine Garantie, dass nicht trotzdem reanimiert wird, gibt es nicht.
Wenn du es nicht bei deinem Ausweis hast, nützt es dir nix!
lg mike
dann muss man es sich auf die Stirn tätowieren lassen oder immer ein großes Schild umhängen - ich weiß ja selbst ...
Kannst du online finden und nennt sich Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung.
Sollte aber Notariell Beglaubigt sein!
Dachte bei der Krankenkasse abgeben reicht? So wäre es ja auf der Krankenkassenkarte sichtbar ?
Nein, das muss nicht notariell beglaubigt sein.
Das habe ich noch nie gesehen oder gehört.
Kein Rettungsdienstler schaut bei einer reanimationspflichtigen Person in den Geldbeutel