Brauchen Selbstständige eigentlich auch eine Krankmeldung? Für die Krankenkasse? Oder gibts da dann andere Formulare?

4 Antworten

Das Wichtigste in Kürze
  • Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld.
  • Um einen ähnlichen Schutz wie Arbeitnehmer zu erhalten, müssen sie sich extra absichern.
  • Sind Sie Unternehmer und freiwillig gesetzlich versichert, können Sie ab dem 43. Tag der Krankschreibung Krankengeld erhalten, wenn Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) eine sogenannte Wahlerklärung abgegeben haben und den derzeit regulären Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag zahlen (Basisschutz).
  • Alternativ können Sie einen Wahltarif bei einer gesetzlichen Kasse abschließen und dadurch die Höhe oder Dauer des regulären Krankengelds über den Basisschutz hinaus ergänzen oder ersetzen.
  • Sie können auch über eine private Krankentagegeld-Versicherung individuell vereinbaren, ab wann und in welcher Höhe Sie Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit erhalten.

https://www.finanztip.de/gkv/krankengeld-selbststaendig/

Krankengeld für Selbstständige

https://www.selbststaendig.de/krankentagegeld-selbststaendige

Bild zum Beitrag

 - (Krankenkasse, Selbständigkeit)

Aufgrund des "anderen" Formulars werde ich bei der Frage "sauer". Regelmäßig ist es so, daß Arbeitgeber weit mehr Stunden im Betrieb "abreißen" als Arbeitnehmer und wenn sie mal nicht im Betrieb sind, bedeutet das nicht, daß sie "blau" machen. Manche machen die Buchhaltung zuhause, haben berufliche Termine ... . Solche "Entschuldigungen" wie im "Formular" wirst Du weit häufiger bei Arbeitnehmern als bei Selbständigen als "ursächlich" annehmen dürfen, die Übertragung auf Arbeitgeber, falls sie einmal nicht im Betrieb sein sollten, ist regelmäßig nur ein unzulässiger Analogieschluß (und , auch wenn das jetzt verwundern mag, auch Arbeitgeber haben das Recht auf Privatleben, ggf. sogar auf eine 6-Tage-Woche statt einer 7-Tage-Woche).

Dabei müssen sich Selbständige separat versichern, um im Krankheitsfall eine "Unterhaltszahlung" zu erhalten, diese Versicherungen sind aber so tarifiert, daß sie regelmäßig ab einer Dauer des Ausfalls über einer bestimmten Zeit abgeschlossen werden. Besteht eine solche Versicherung, bedarf es eines ärztlichen Attests, um den Versicherungsfall nachweisen zu können.

Totalausfall 
Beitragsersteller
 04.10.2018, 08:20

Das Bild war nicht auf AGs gemünzt...

PolluxHH  04.10.2018, 08:33
@Totalausfall

Möglich, aber über die Frage war der Bezug eindeutig konstruiert, entsprechend auch so zu verstehen. Leider aber schwingt es damit auf der Vorurteilswelle, daß es Selbständige ja so gut hätten, weil sie immer dann frei nehmen könnten, wenn sie wollen. Mir war es dabei egal, wie es jetzt ursprünglich gemeint war, es war mir wichtig, hier eine vorurteilsverstäkende Wirkung (und Humor ist dabei ein deutlich verstärkender Faktor) soweit möglich zu vermeiden.

okieh56  04.10.2018, 18:09
@PolluxHH

Sei doch nicht so empfindlich. Natürlich können Selbständige frei machen, wann sie wollen - allerdings auf eigene Verantwortung und bei evtl. negativen Konsequenzen bis hin zu Auftragsverlust ;-)

Wer gesetzlich mit Krankengeldanspruch versichert ist, braucht bei Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1) - sieht etwas anders aus als auf dem Foto ;-)

Dies gilt natürlich auch für Selbständige mit Krankengeldanspruch. Auch für die Krankentagegeldversicherung ist ein Nachweis notwendig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

... natürlich, wenn wir Krankengeld benötigen und diesen Baustein abgesichert haben, benötigen die Geldgeber auch einen Beleg.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung