Frage zur Zollkontrolle mit Hund
Ich habe schon ab und zu gesehen, daß bei Zollkontrollen ein Hund eingesetztwird, um nach Drogen zu suchen. Dabei wird der Hund auch ins Fahrzeuginnere gelassen. Abgesehen davon, daß ich das unhygienisch finde (bin LKW-Fahrerin und schlafe deshalb im Fahrzeug), frage ich mich, wie es aussieht, wenn ein Fahrer allergisch auf Hundehaare ist. Diese bleiben unbestreitbar im Fahrzeug zurück. Kann ein Allergiker die Kontrolle mit Hund verhindern? Wenn ja, wie kann dann nach Drogen gesucht werden? Danke für Eure Antworten.
6 Antworten
Interessanteste Frage seit Langem in Bezug auf Drogenproblematiken.
Mögliche Lösungsansätze:
Ein Attest vom Allergologen besorgen, das schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen bestätigt, falls Hundehaar-Kontakt gegeben ist.
Attest ständig mitführen.
Die oberste Zollbehörde kontaktieren und unter Vorlage des Attests um ein entsprechendes Hinweisschreiben bitten, dass die Durchsuchung der Führerkabine per Hund verbietet. Dieses Schreiben ebenfalls ständig mitführen.
Falls Umsetzung von 1.- 3. aus irgendwelchen Gründen scheitert, dann regelmäßig und großzügig den Zutrittsbereich zur Kabine (also beidseitig) mit scharfem Cayenne-Pfeffer abstreuen.
Besser der Hund reagiert allergisch als Du.
Thx for *
Mittlerweile sind Drogenspürhunde so ausgebildet, dass man sie überhaupt nicht mehr im Fahrzeug herum kramen lassen muss. Sie identifizieren von außen, wo die Geruchtsquelle herkommt, machen dann "Platz" und schauen in die entsprechende Richtung. Der Beamte weiss dann ungefähr, wo er suchen muss. Und der Hund riecht das selbst bei einer guten Verpackung noch aus einigen Metern Entfernung. Die brauchen nur ein paar Moleküle zu ertasten.
Damit die Hunde auf diese Art und Weise eingesetzt werden, braucht es auch keinen begründeten Verdacht. Die Beamten gehen mit ihren Hunden quasi im Zug oder auf dem Parkplatz Gassi. Und das beschriebene passive Anzeigeverhalten wird dabei genutzt, um einen Verdacht zu begründen.
Allerdings gibt es nur sehr wenige entsprechend ausgebildete Spürhunde und eine solche Ausbildung ist auch richtig teuer. Darum sind auch nicht bei allen Kontrollen Spürhunde dabei. zumal die Hunde konzentriert arbeiten müssen und alle Orte mit größeren Menschenmassen die Hunde nur überreizen und überfordern.
Die meisten Hunde, mit denen Polizisten herumlaufen sind Wachhunde/ Schutzhunde und keine Drogenspürhunde. Sollte einem aber einmal ein Polizist mit einem Pudel begegnen, kann man sich sicher sein, dass das wohl kein Wachhund ist.
Schade, daß ich das "Sternle" schon vergeben hatte.... :-(
Du hast das Recht, die Durchsuchung mit einem Drogenhund abzulehnen. Allerdings wird man dann deinen LKW um so gründlicher durchsuchen. Es gibt chemische Schnelltests, die auf verdächtige Substanzen reagieren - kleinste Ablagerungen (zum Beispiel über die Hände ans Armaturenbrett gekommen...) reichen dafür. Und glaub mir, Zöllner können SEHR gründlich suchen. Das beinhaltet auch Abmontieren von Verkleidungen von Hohlräumen (die du dann wieder selber dran machen musst) u.ä. Solltest Du also "sauber" sein und auch keine Hundehaarallergie besitzen - lass die Durchsuchung zu! Du bist wesentlich schneller wieder unterwegs als anders. Solltest du aber Rauschgift dabei haben, findet es der Zoll - mit oder ohne Hund. Ohne dauert es nur länger. Ich weiß, dass die Hunde sehr gut gepflegt und sehr sauber sind, aber ob sie aus natürlichen Gründen trotzdem Haare verlieren, und ob das für alle Rassen gilt - da bin ich der falsche Ansprechpartner.
Nach welchem Gesetz soll es zulässig sein Verkleidungen nach dem abmontieren und NICHTS finden selber anbringen zu müssen?
Das kann nicht legal sein!
Wenn die was finden, wäre das noch etwas anderes.
Das Lkw-Führerhaus kann unter gewissen Voraussetzungen auch als Wohnung gelten (z.B. wenn es mit Schlafkabine ausgestattet ist). Deshalb gelten dort andere Rechtsvorschriften als bei der Durchsuchung eines normalen Fahrzeugs. Ich würde das nächste Mal die Beamten nach einen Durchsuchungsbeschluss fragen, denn so ohne Weiteres darf eine Wohnung nicht durchsucht werden.
Leipziger Kommentar zum § 123 StGB:"Auch bewegliche Sachen können Wohnungen sein, wenn sie dazu eingerichtet sind (RGSt 13 312, 313), z.B. Schiffe, Campingzelte, Zirkuswagen, Schäferkarren, Wohnwagen, Wohnmobile oder ein mit Schlafkabine ausgestatteter Lkw. "
Bei "Gefahr im Verzug" brauchen sie keinen Durchsuchungsbeschluß. Und wenn ein Verdacht auf Rauschgiftbesitz besteht, und Du dich der Durchsuchung widersetzt, nehmen sie einen Schmuggelversuch an - und das wiederum ist "Gefahr im Verzug".
Drogenspürhunde werden meist in grenznahen Gebieten eingesetzt. Findet der Beamte etwas vermeintlich verdächtiges, kommt der Hund ran. Aber auch auf Kontrollfahrten der BABs kannst du auf geignete Park-/Rastplätze herausgewunken werden. Meist haben die Zöllner schon eine Vorahnung: "den schauen wir uns mal näher an." Dagegen machen kannst du leider nichts. Du müsstest dann das Fahrzeug bzw. die Kabine mit einem Turbo-Booster aussaugen oder es zur Fahrzeugaufbereitung geben.
Wohnmobile, Wohnwagen und Schiffskabinen sind durch das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung geschützt. Eine Durchsuchungsmaßnahme ist nur zulässig, wenn eine finanzgerichtliche Anordnung vorliegt, Gefahr im Verzug gegeben ist oder der Beteiligte einwilligt. Nach herrschender Rechtsmeinung sind Schlafwagenabteile in Eisenbahnwagen sowie Lkw-Schlafkojen keine Wohnungen im Sinne des Artikels 13 Abs. 1 Grundgesetz.