Freie Arztwahl oder muss man den Hausarzt von seinem Wohnort nehmen?
Bei uns im Dorf ist der Arzt schon extrem alt. Er ist zwar ein sehr netter Mensch, aber er kann kaum noch laufen, kaum noch hören, kaum noch sehen. Das eine Mal, wo ich in der Praxis war, hat er mir ein völlig anderes Medikament ausgedruckt als besprochen.
Da ich aufgrund seines gebrechlichen Eindrucks nicht besonders viel Vertrauen zu ihm habe, wollte ich in der nächstgrößeren Stadt einen Hausarzt suchen. Am Telefon wurde mir aber gesagt, dass ich dafür einen Wohnsitz in der Stadt haben muss.
Auf diese Weise bin ich jetzt vom Gesundheitssystem iwie ausgeschlossen. Ist das korrekt, dass man sich seinen Hausarzt nicht mehr aussuchen darf?
10 Antworten
Diese Auskunft ist falsch, wahrscheinlich scheut er Hausbesuche im weiteren Umfeld.
Du kannst einfach den Arzt (Allgemeinmediziner und/oder Internist) als Hausarzt nehmen, welchen Du möchtest. Egal, wie viele Kilometer er entfernt von Dir wohnt. Die Fahrt zum Arzt geht ja der Krankenkasse nichts an und sie zahlt auch nicht dafür.
Ich z.B. fahre nach unserem Umzug immer noch zu meinem Hausarzt, welcher gut 30 kg entfernt seine Praxis hat. Ich bin mit ihm super zufrieden … wieso also wechseln?
Die Hausärzte haben allerdings die Möglichkeit, neue Patienten abzulehnen, wenn sie keine Kapazitäten mehr frei haben. Damit musst Du dann leben und Dir einen anderen Arzt suchen.
Ich wünsche Dir alles Gute
Du hast freie Arztwahl. Und der Arzt mehr oder weniger freie "patientenwahl". Klar, wenn es um einen NOtfall geht MUSS dich jeder Arzt behandeln. Vielleicht hat dieser Arzt einfach schon zu viele Patienten. Und nimmt keine mehr an.
Versuch es einfach mal in einer anderen Praxis.
Du hast durchaus die freie Arztwahl.
Du solltest bedenken, das die Ärzte nur eine gewisse Anzahl an "Kassenpatienten pro Jahr aufnehmen können.
Die meisten Ärzte sind bereits kurz davor keine mehr nehmen zu dürfen.
Suche dir einen anderen Arzt, der noch Patienten aufnehmen kann.
Nein, du darfst hingehen, wo du willst. Aber natürlich steht es jedem Arzt frei, seinen eigenen Patientenkreis zu begrenzen auf z.B. ausschließlich Ortsansässige, weil er vielleicht schon völlig überlastet ist. Aus Sicht des Leistungsträgers spricht aber nichts dagegen.