Frisch operiert Krankenhaus verlassen?

7 Antworten

Kannst du. Würde ich aber nicht machen, wenn die Ärzte davon abraten.

Zusammenfassung: Was Patienten vor einer Selbstentlassung bedenken sollten

Grundsätzlich steht es Patienten zu, sich vorzeitig aus dem Krankenhaus zu entlassen – mit wenigen Ausnahmen. Patienten sollten allerdings auf den Rat der Ärzte hören. Wenn sie sich dagegen aussprechen, sollten Patienten sich gut überlegen, ob sie das Krankenhaus vorzeitig verlassen wollen.

Anschließend besteht in der Regel kein Haftungsanspruch mehr gegenüber den Krankenhausärzten. Daher sollten Patienten sich umgehend in die Hände ihres Hausarztes begeben.

Wer die Aussicht auf Krankengeld nicht verlieren will, sollte sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Hausarzt holen, so das Krankenhaus diese nicht über den Entlassungstag hinaus ausgestellt hat. Ein häuslicher Versorgungsanspruch kann auch dann bestehen, wenn man sich selber aus dem Krankenhaus entlassen hat.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft

Selber aus dem Krankenhaus entlassen: diese Konsequenzen drohen | Hörnlein und Feyler Fachanwälte (hoernlein-feyler.de)

sich selbst entlassen?

nein, entscheidet alleine der Doc,

da gibt es aber die Möglichkeit

https://www.netdoktor.de/krankenhaus/entlassung-aus-dem-krankenhau-11183.html

willst du das?

hellomylaugh 
Beitragsersteller
 17.09.2021, 13:54

Was genau meinen Sie denn? Hier ist nur aufgeführt wie eine Entlassung abläuft etc.

peterobm  17.09.2021, 13:56
@hellomylaugh
Wenn Sie das Krankenhaus entgegen ärztlichem Rat früher verlassen wollen, müssen Sie schriftlich erklären, das auf eigene Verantwortung zu tun. In diesem Fall übernimmt der Arzt keine Haftung, wenn später gesundheitliche Probleme auftreten.

solche Vordrucke liegen im KH vor, wird dir der Doc zum Lesen und unterschreiben gerne überreichen

Ja, kannst du. Keiner kann dich zwingen. Du trägst dann aber alle Verantwortung, musst das auch selbst unterschreiben. Brichst du zusammen oder wird die Heilung damit verhindert oder verlangsamt etc. ist das auf eigenes Risiko und eigene Kosten. Sowas kann man schnell paar Tausend Euro kosten (nach oben kein Limit), deswegen macht man sowas nicht. Das Ganze kann dich noch in paar Jahren einholen, wenn der Fuß mal Probleme macht - dann kann es auch sein, dass die Versicherung nicht zahlen wird.

Fortuna1234  17.09.2021, 14:11
@Kleckerfrau

Da steht genau das drin, was ich sage. Von daher verstehe ich dein "stimmt nicht" nicht.

Wenn ein Patient gegen den Rat des Krankenhausarztes die Klinik vorzeitig verlässt, handelt er in eigenem Risiko und auf eigene Verantwortung. Sollte es nach Verlassen der Klinik zu einem gesundheitlichen Schaden kommen, hat der Patient in der Regel keinerlei Ansprüche gegen den Arzt und gegen das Krankenhaus.

https://hoernlein-feyler.de/selber-aus-dem-krankenhaus-entlassen-diese-konsequenzen-drohen/

Aliha  17.09.2021, 15:27
@Fortuna1234

Keine Ansprüche gegen Arzt und Krankenhaus. Die Krankenkasse muss und wird zahlen.

Ja, dass kannst machen. Aber du bist dann nicht versichert, wenn du gegen ärztlichen Rat das Krankenhaus verlässt. Du wirst dafür so eine Erklärung unterschreiben müssen. Dabei gehts nicht nur um Komplikationen am Fuß, die wegen zu früher oder falscher Belastung entstehen können, sondern auch um die Nachwirkung der Narkose. Egal was passiert, du zahlst aus eigener Tasche

Ja, man kann sich selbst entlassen. Man unterschreibt dann, dass man die Verantwortung für sein Handeln selbst übernimmt und daß das KKH dann aus jeglicher Verantwortung (und wahrscheinlich auch aus der Haftung für [medizinische] Folgeschäden) raus ist.
Du wirst auch unterschreiben müssen, dass du kein Kraftfahrzeug führen wirst und jemand dich (wegen der Narkose) überwacht.

Insgesamt keine gute Idee. Solltest du hinterher einen Behandlungsfehler geltend machen müssen / wollen, wirst du damit keinen Erfolg haben wenn du dich zuvor gegen ärztlichen Rat selbst entlassen hast. In wie weit dann Leistungen von der KK für Folgebehandlungen übernommen werden, kann ich nicht beurteilen.