Für jede ambulante Krankenhaus-Behandlung Überweisung fällig?

6 Antworten

Eine Krankenhaus-Ambulanz oder Krankenhaus-Poliklinik braucht immer eine Überweisung eines niedergelassenen Arztes (bevorzugt Facharzt). Diese Überweisung gilt für das gesamte ausgestellte Quartal (also alle 3 Monate), also auch bei mehreren Terminen.

Hallo,

Krankenhäuser dürfen nur stationäre und Notfallbehandlungen sowie ambulante OPs durchführen.

Für andere Behandlungen brauchen Krankenhäuser eine besondere Ermächtigung. Diese schließen das Krankenhaus und die Kassenärztliche Vereinigung des betreffenden Bundeslandes ab. Dort sind auch die genauen Regeln für die Überweisungen festgelegt.

Gruß

RHW

Es kommt darauf an was auf der Übereisung steht. Das Krankenhaus will jede einzelne Behandlung als Notfallbehandlung abrechnen. Das bringt denen am meisten Geld. Die Nachbehandlung kann auch ein niedergelassener Arzt (D-Arzt) machen.

Sunnycat 
Beitragsersteller
 09.07.2014, 14:20

Wenn dem so ist, werden wir morgen nochmal hingehen zur Röntgen-Kontrolle und dann beim niedergelassenen Chirurgen weiterbehandeln lassen. Da wundert man sich über die steigenden Kosten und Defizite der Krankenkassen.....

Lasst es von einem niedergelassenen Chirurgen weiterbehandeln, dann hat der Spuk ein Ende und das Krankenhaus schaut in die Röhre...

Ich kenne es nur pro Quartal oder mit Karte.

Sunnycat 
Beitragsersteller
 09.07.2014, 09:56

angeblich kann das Krankenhaus aber nur tageweise abrechnen????

Warg1  09.07.2014, 10:01
@Sunnycat

Und da die das mit der KK abrechnen, ist es ebene ein Witz, dass die KK das angeblich nicht beantworten kann.