Garantiefall bei Matratzen?
Hallo Zusammen, ich habe vor gut einem Jahr eine Matratze mit Kaltschaumkern und Viscoauflage gekauft. Nun hab ich den Bezug gewaschen und dabei feststellen müssen, dass die Viscoauflage als auch der Bezug von innen total schimmelig sind. Natürlich hab ich das sofort reklamiert und wurde dabei abgeschmettert mit der Aussage für Verschmutzungen und Schimmelflecken die später als nach 4 Wochen besteht kein Gewährungsanspruch weil damit erwiesen ist, dass es sich nicht um einen Fertigungsfehler handelt. Ich hätte die Matratze nicht ausreichend gewendet. Da ich mich nicht in der Verantwortung sehe, den Matratzenkern alle paar Tage auch Schimmel zu überprüfen und nur eine Seite die Viscoauflage hat, sehe ich beide Aussagen als falsch an. Nach meiner Kenntnis müssen Matratzen gewendet werden, damit sich das Material zurück stellen kann, Das ist bei Visco aber unnötig, da das auf Temperatur reagiert und sich alleine sofort zurück formt, andernfalls macht die einseitige Auflage ja auch keinen Sinn. Für die Feuchtigkeitsregulierung sollten entsprechende Eigenschaften ins Material gefertigt werden wie Lüftungskanäle, Löcher u.ä. Allerdings weiß ich nicht was das Gesetz dazu sagt. Vlt. könnt Ihr mir ja dabei helfen...
2 Antworten
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Danke fürs Sternchen.
Auch wenn Du anderer Meinung bst, so hält der Hersteller sich an seine Gewährleistungsvorgaben, die beim Erwerb einer Ware mitgeteilt werden. Eine 1 Jahr alte Matratze ist klar ein Fall, bei dem Du als Kunde nachweisen musst, dass der Fehler in der Fertigung liegt.
Danke, das hatte ich auch vor, wollte vorab mal die Lage checken.