Gegen Wand geschlagen. Wer zahlt die Behandlung?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Krankenversicherung hat das alles schon gezahlt und wird auch keinen Regress fordern, wenn du die Wahrheit angibst.

Uralius611 
Beitragsersteller
 17.05.2020, 13:32

So erwarte ich eine Antwort, auch wenn ich etwas getan habe, dass dumm war, bzw. sehr idiotisch ist. Ganz normal, sachlich. Danke!

Ich wollte aus Frust (vor paar Monaten) gegen ein Kissen hauen, dass sich hinter einer Wand befindet hat und habe doch die Wand getroffen.

Du hast gegen ein Kissen gehauen, das hinter einer Wand ist?!?! Okay, das ist dämlich! Dann wunderst du dich, dass du die Wand getroffen hast?!! Das ist noch kurioser...

Denke schon das die AOK das zahlt, aber man, du solltest zusätzlich deine Rübe untersuchen lassen. Vielleicht stimmt auch was mit den Augen nicht. Wie kann man eine Wand übersehen bzw. dann auch noch verwundert sein, dass man gegen eine Wand haut?!

Uralius611 
Beitragsersteller
 17.05.2020, 13:28

Hab mich falsch ausgedrückt, ein Kissen, das an einer Wand angelehnt war, wollte ich schlagen.

Dummheiten passieren, gebe ich zu, aber mich persönlich wegen einer Dummheit anzugreifen, hat etwas von einem Moralapostel. Meinen IQ-Wert habe ich ermitteln lassen und ich bin mir ziemlich sicher, dass er in Ordnung ist :)

DerHans  17.05.2020, 19:55
@Uralius611

Weißt aber scheinbar nichts damit anzufangen,

Seatmentor  17.05.2020, 22:04
@Uralius611

Ich kann doch nichts für deine Ausdrucksweise. Du hast geschrieben du hast gegen eine Wand gehauen weil dahinter ein Kissen ist. Na ja und das ist nun einmal dämlich und ich nehme ernst was du schreibst. Wenn du genau liest und mit dem IQ-Wert nachdenkst, erkennst du, dass ich nicht dich persönlich als dumm bezeichnet habe, sondern die Handlung.

Du hast gegen ein Kissen gehauen, das hinter einer Wand ist?!?! Okay, das ist dämlich!

das bezieht sich sprachlogisch auf die Tätigkeit.

Und das mit deiner Rübe meinte ich ganz ernst. Wenn dich das verwundert hat, dann liegt das nicht so fern, dass was mit deinen Augen etc. nicht stimmt.

okieh56  18.05.2020, 07:51
@Uralius611

Ich weiß nicht mehr, wer das sagte, aber es stimmt: "Wer nie im Leben töricht war, ein Weiser wird er nimmer“.

Was meinst du, wie oft sich die MA der Krankenkassen über die Unfallfragebögen amüsieren. Ich könnte ein Buch darüber schreiben ;-)

Uralius611 
Beitragsersteller
 18.05.2020, 10:26
@DerHans

Naja, dass du versuchst mich persönlich anzugreifen, zeigt mir nur, wie schwach du als Person bist.

Uralius611 
Beitragsersteller
 18.05.2020, 10:27
@okieh56

Sehr schön gesagt. Amen, Bruder.

Uralius611 
Beitragsersteller
 18.05.2020, 10:29
@Seatmentor

Wie gesagt, persönlich angreifen sollte man wegen einer Dumnheit nicht. Den Text habe ich in Eile geschrieben. Da kann man mal Fehler machen, sorry

LouPing  16.05.2020, 12:58

Bei "nicht Fremdverschulden" zahlt die AOK die Behandlungskosten der Verletzung, für den Schaden an der Wand muss der FS selber aufkommen.

Ich ergänze nur, weil ich mir nicht sicher bin ob der FS auch einen evt. materiellen Schaden meint.

Dem Tipp mit dem Kopf schließe ich mich an..

Hallo,

bei den gesetzlichen Krankenkassen erhält der Versicherte nur in zwei Fäöllen eine Rechnung für die eigene Behandlung:

  • die Behandlung wurde vorsätzlich selbst zugefügt (man wollte sich selbst verletzten)
  • die Verletzung ist bei euner Straftat oder einem vorsätzlichen Vergehen entstanden

Wenn man den Fragebogen nicht oder nicht korrekt ausfüllt, kann die Krankenkasse die Behandlungskosten auch dem Versicherten in Rechnung stellen.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Sie will von dir nur wegen evtl. Regress wissen, ob es einen Verursacher gibt.

Wenn du einfach mitteilst: „Freizeitunfall ohne Fremdeinwirkung“ ist alles erledigt. Das kannst du auch telefonisch machen.

Ich hoffe der Wand geht es gut, die ist nämlich nicht versichert ;-)

Was du "aus Frust" machst, ist natürlich deine eigene Schuld. Die Krankenkasse will bei einer solchen Verletzung wissen, ob ein Dritter für die Kosten heran gezogen werden kann. Das ist in deinem Fall nicht möglich.

Selbst bezahlen musst du die Behandlung aber auch nicht (leider)

Uralius611 
Beitragsersteller
 17.05.2020, 13:25

Ich finde es immer wieder lustig wie Leute dieses „leider“ mit ein bringen und unnötig versuchen Ihre Meinung, negativ, anderen Menschen aufzuzwingen. Komm schon, als Community Experte kannst du das besser. Vielleicht leide ich insgeheim an Borderline und konnte deswegen meinen unkontrollierbare Wut nicht mehr halten?

Diese Frust entstand, weil ich einer, zu dem Zeitpunkt, anwesenden Person keinen Gewalt antuen wollte, weil es einen fürchterlichen Disput gab.

DerHans  17.05.2020, 18:45
@Uralius611

Ich bleibe dabei. Das sollte die Allgemeinheit NICHT bezahlen, wenn sich jemand selbst absichtlich verletzt.

Uralius611 
Beitragsersteller
 18.05.2020, 10:33
@DerHans

Ich akzeptiere deine Meinung und mein Herz ist Immer noch für dich offen, Hans.