Gibt es denn so etwas im Verkehrsrecht, daß der Straßenbelag die Vorfahrt bestimmt?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

§ 8 der StVO regelt die Vorfahrt in Deutschland.

Darin heißt es, dass grundsätzlich rechts vor links gilt. Es sei denn, ein Verkehrszeichen gibt andere Regeln vor.

Darüber hinaus heißt es dort, wer aus einem Feld- oder Waldweg kommt, muss warten.


Im § 10 sind die Regeln für Einfahren und Anfahren erläutert. Hier betrifft es Fahrzeuge, die aus einer Fußgängerzone, einem verkehrsberuhigtem Bereich, von einem Grundstück kommen. Diese Fahrzeuge müssen anderen Vorrang gewähren.

Das gilt auch für das Ein-/ Anfahren auf die Fahrbahn (z.b. über abgesenkten Bordstein).

Mit Fahrbahnbelag hat das also wenig zu tun.

MojitoTom  17.12.2011, 13:41

Ich danke Dir für den Stern.

Alex313  05.12.2011, 14:25

Hallo Tom,

"wenig zu tun" ... ist richtig, da es auch asphaltierte Feldwege gibt ... DH!

Der Straßenbelag KANN entscheidend sein (Übergang eines Feldweges zu einer asphaltierten Straße), entscheidend ist aber für die Vorfahrtsregelung immer eine Bordsteinabsenkung.

Informiere Dich beim Straßenverkehrsamt über die genauen Richtlinien.

Auch die Polizei erteilt Auskunft, ist aber dafür eigentlich nicht zuständig.

so ein Blödsinn. wenn da keine schilder sind dann gilt rechts vor links, es seidenn da ist ein abgesenkter Bordstein der muss immer Vorfahrt gewähren. Ansonsten ist der Belag schei ß egal

Anaxabia  06.12.2011, 07:43

Und wenn einer rechts aus dem Feldweg kommt, hälst Du auf der Schnellstraße an?

Eine wirklich interessante Frage, die deine.

Es kommt immer auf den Zusammenhang und die näheren Umstände an, es kann durchaus auch der Fall sein, dass der vorhandene oder auch nicht vorhandene Straßenbelag Auswirkungen auf die Vorrangsregelung haben kann.

Verlässliche Auskunft kann dir nur ein Verkehrsjurist geben. (Alles was dir hier juristische und mit der Lage vor irt nicht vertraute Laien dazu sagen, ist entweder "Hören-Sagen" oder "Vermutung" und beides gilt nicht vor dem Gesetz).

Du kannst entweder, wenn du Mitglied bei einem Verkehrsclub bist ... einen für dich kostenlosen juristischen Rat einholen ... oder

Du kannst dir die "StVo" kaufen und dich selbst schlau machen.

PatrickLassan  06.12.2011, 09:05

Du kannst dir die "StVo" kaufen und dich selbst schlau machen.

Gibt's auch im Internet:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/

Entdeckung  07.12.2011, 22:59
@PatrickLassan

Gesetzbücher kauft man sich ... denn mit einem einmaligen kurzen Nachsehen im Internet kommt man nicht weit.

Wenn dem nicht so wäre, dann gäbe es zum Beispiel in sämtlichen Anwaltskanzleien und in den Büros von Juristen keine aktuellen Gesetzbücher und Gesetzestexte auf Papier und keine Blätter zu Novellierungen etc.

;-)

heffenberg  05.12.2011, 15:27

So ein Quatsch.

Eine Vorfahrtregelung hat nur Sinn, wenn man sehen kann, wer Vorfahrt hat: Wer kommt von rechts, was zeigt das Verkehrsschild. Mit etwas gutem Willen kann man auch sehen, ob der Bordstein abgesenkt ist.

Wie soll man denn wissen, welcher Fahrbahnbelag sich unter den beteiligten Fahrzeugen befindet? Sollen an den Kreuzungen immer alle aussteigen und gegenseitig ihren Straßenbelag befühlen? Gilt die Vorfahrtsregelung auch im Dunkeln oder nur tagsüber? Was ist, wenn auf der einen Strasse Schnee liegt, während die andere geräumt wurde?

valentin301  05.12.2011, 16:23
@heffenberg

Tatsächlich eine interessante Frage, und wenn man etwas googelt, was ich getan habe, da es mich interessierte, kommt man darauf, dass das durchaus immer mal wieder in Verkehrsforen angesprochen und diskutiert wird, da geht es oft auch um "bauliche Abgrenzung".

Wie dem auch sei, mir geht es hier darum, dass es nicht o.k. ist, einem Antworter ein "So ein Quatsch" entgegenzuhalten und die Antwort, die ausdrücklich aussagt, dass da woanders fundierte Auskunft einzuholen ist, durch überspitzte Darstellung lächerlich zu machen.

Verstehst du, was ich meine, Herr (H)effenberg? Nicht immer gleich den Stinkefinger zeigen bitte.

heffenberg  05.12.2011, 17:19
@valentin301

Ich wollte nicht den Stinkefinger zeigen, ich wollte nur zeigen, wie dumm und weltfremd und für den Fragenden völlig nutzlos die Antwort war. Und welche meiner Fragen ist "überspitzt"? Was nützt eine Vorfahrtsregelung, die sich nicht anwenden lässt, weil keiner der beteiligten Verkehrsteilnehmer erkennen könnte, wer die Vorfahrt beachten muss? Was nützt eine Vorfahrtsregelung, die niemand kennt, weil sie geheimgehalten wird, weil sie weder in der Strassenverkehrsordnung noch im Unterricht der Fahrschulen vorkommt, sondern nur in Internetforen diskutiert wird - so wie die Frage, ob Elvis lebt und ob der Holocaust und die Mondlandung wirklich stattgefunden haben?

Mit anderen Worten: Ich dachte nicht an den Stinkefinger, sondern an Dieter Nuhr.

valentin301  05.12.2011, 17:33
@heffenberg

Nö, das sehe ich anders. Alle deine Fragen sind überspitzt, so wie du es ausdrückst ist das gar nicht gemeint mit dem Straßenbelag.

Aber egal, darum geht es nicht. Deine Einwände hättest du mit in deine Antwort packen können, denn sie kann man auch auf die Frage generell beziehen.

Und bei der Antwort, an die du deinen "Quatsch" hängen zu müssen glaubtest, und die du als "dumm" bezeichnest, da hättest du den Dieter Nuhr selbst berücksichtigen können, Mr.Glashaus.

Waren da irgendwo Kameras versteckt? Erinnerte der Polizist Dich an Kai Pflaume oder Dieter Hallervorden?