Halbwaisenrenten-Weiterzahlung bei längerer Erkrankung im Studium
Meine Tochter hat im Wintersemester 2013 ein Medizinstudium begonnen, ist jedoch schwer psychisch erkrankt, so dass sie sowohl für das Sommersemester 2014 als auch für das Wintersemester 2014 eine Beurlaubung auf Grund einer Erkrankung mit Attest von der Uni erhalten hat (d.h. sie ist weiterhin immatrikuliert, aber wegen Erkrankung beurlaubt).Jetzt soll sie im Wintersemester 2014 keine HWR mehr erhalten, da diese bei Erkrankung angeblich nur ein Semester bezahlt wird. Stimmt das? Kann ich dagegen vorgehen? Schließlich ist sie ordentlicher Student.
1 Antwort
bei (krankheitsbedingten ausbildungs- oder studien-) unterbrechungen von mehr als sechs monaten wird die hwr nur dann weiter gezahlt, wenn eine aussicht darauf besteht, dass die ausbildung (zeitnah) weiter und zu ende gefuehrt werden kann.
jedoch solltet ihr ernsthaft ueberlegen, ob dein mit psychischen problemen behaftete tochter den anstrengungen eines medizinstudiums (irgendwann mal wieder) gewachsen sein wird und ob es nicht besser waere, sich ein anderes berufsziel zu suchen