Muss ich trotz Halbwaisenrente die gesetzliche Krankenversicherung zahlen?
Hallo,
Ich beziehe Halbwaisenrente(gesetzlich aus der Unfallversicherung, da mein Vater bei der Arbeit verunglückte). Wenn ich jetzt im Oktober mein Studium in Rostock beginnen würde, dann würde sich mein Status der Krankenversicherung ja eigentlich auch ändern.Nun steht auf der Website der Barmer, dass man bei Bezug der Halbwaisenrente bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei versichert ist, da jene von der Rentenkasse bezahlt oder so (das habe ich nicht so recht verstanden).
Nun habe ich geplant, den Großteil meiner Kosten im Studium (Unterhalt, Miete, Hund, GEZ, Versicherungen wie Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz, etc. und so weiter) von der Halbwaisenrente zu zahlen.
Wird jetzt vom Betrag der mir monatlich zu Verfügung steht noch was zusätzlich für die Krankenkasse abgezogen oder heißt beitragsfrei wirklich, dass ich bis zum 25. Lebensjahr keinen Beitrag,dementsprechend kein Abzug meiner Halbwaisenrente, zahlen muss?
Hallo,
ist die Mutter selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse?
Liegen die monatlichen Einkünfte (ohne Halbwaisenrente der UV) über 470 Euro monatlich?
Gruß
RHW
Ja, meine Mutter ist in der gesetzlichen KV und nein, meine Einkünfte(Nachhilfe) sind unter 470€.
4 Antworten
Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben, haben Anspruch auf Halbwaisen- oder Vollwaisenrenten. Erhalten Sie Waisenrente, sind Sie automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings müssen Sie als Waisenrentner bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, solange Sie
- eine schulische Ausbildung absolvieren,
- studieren
- oder einen Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienst ohne Arbeitsentgelt leisten.
Wenn Sie einen Wehr-, Zivil- oder einen gesetzlichen Freiwilligendienst leisten, dann wird die Beitragsfreiheit sogar um diese Zeitspanne verlängert.
Wo bitte bleibt deine Quellenangabe?
Gibt es auch eine Quelle hierzu? Würd' mich ganz arg interessieren...
So ist es. Weil dann ist man wahrscheinlich versicherungspflichtig beschäftigt, ob als Azubi oder Beschäftigter.
Hallo sassenach4u,
die Aussagen oben beziehen sich auf Waisenrente der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 5 SGB V). Der Fragesteller bezieht eine Rrente der Unfallversicherung.
Gruß
RHW
Sorry, überlesen....
Hallo,
die Beitragsfreiheit der Halbwaisenrentner bezieht sich nur auf Bezieher einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht der Unfallversicherung.
Wenn die Mutter selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist (nicht selbst über einen Stiefvater familienversichert ist), kann man (weiter) kostenlos familienversichert bleiben/werden. Die Mutter benötigt dafür ein Antragsformular Ihrer Krankenkasse (wenn es nicht über die Online-Filiale möglich ist). Renten der gesetzlichen Unfallversicherung zählen dabei nicht als Einkünfte.
Gruß
RHW
Dann bekommst du doch sicher auch die Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung deines Vaters. Damit bist du ja pflichtversichert. Nur wenn du freiwilliges Mitglied der Krankenkasse bist, ist auch die BG-Rente beitragspflichtig.
Kleine Ergänzung, prüfe ein Stipendium, welches oft vergessen wird, nicht dass da etwas verschenkt wird.
Viel Glück.
Gut. Und wer dann arbeitet muss sich krankenversichern und zahlen.