Implantat ist nicht eingewachsen.Muß ich die Zahnkosten bezahlen?

7 Antworten

Ja und Nein. Wenn der Zahnarzt Dir ein Verschulden nachweisen kann (magelhafte Pflege, Nochteinhaltung der Vorgaben) bleibt Dir nicht anderes übrig als zu zahlen. Sollest Du allerdings beweisen können, dass er fehlerhaft gearbeitet hat, empfehle ich DIR eine Rechtsanwalt aufzusuchen.

Du kannst dein Anliegen auch bei deiner Krankenkasse vorbringen. Dann wird ein Gutachter bestimmt, der die Arbeit deines Zahnarztes beurteilt. Danach entscheidet sich, ob der Zahnarzt erst einmal nacharbeiten muss, bevor du die Rechnung bezahlen musst.

Beim Arzt sind alle Behandlungen kostenpflichtig, auch wenn man nicht darüber informiert wurde und diese nicht bestellt hat. Ich durfte deutlich die Erfahrung machen. Dies gilt auch für Nachimplantationen und ähnliches. Der Rat mit einem Rechtsanwalt ist nicht immer der Beste, da ich dank einiiger Rechtsanwälte in einer derartigen Angelegenheit so sehr ruiniert bin, dass ich kein Weiterleben mehr sehe. von Falschberatung über Aufbauschen des Streitwertes, obwohl der Streitwert nicht erreicht werden kann, habe ich alles an Anwälten und betrügerischen Richtern hinter mir. Jede Behandlung schriftlich abklären, ob diese kostenpflichtig ist. Der Zahnarzt hat mehrere Behandlungen durchgeführt, die kostenpflichtig waren, um seine Fehlbehandlung zu vertuschen und dabei noch Provisorien untergejubelt ( Beweis HKP mit gefälschter Unterschrift) , hat statt Einzlkronen eine Brücke eingesetzt, kostenpflichtige Stiftproivisorien gesetzt, Klebepreovisrien eingesetzt, die keine Haltbarkeit hatten und einen Zahn unter der Vortäuschung einer Entzündung gezogen, um sich einen Zusatzverdienst zu ermöglichen. Vereinbarung war, Gebisssanierung im Budget möglich-- nach Kassen-HKP Implantationskosten verschwiegen und das Budget aufgebraucht und nur die Hälfte saniert...ein gewisser Richter Bartel am LG München vertrat die Ansicht, es reicht zu informieren, dass Implantate nicht festwachsen können, dass dies zum Verlust von Kieferknochen im eigenen Fall führt, muss nicht beraten werden usw. usw....Nachimplantation ist immer eine zahlungspflichtige Leistung und es deutlich schriftlich erklärt werden, dass eine Nachbesserung erfolgen muss, wenn die Schuld beim Zahnarzt liegt...es muss der Begriff Nachbesserung erkennbar sein...ich habe mich mehrfach über die Schmerzen beklagt und mich mit Aussagen "braucht noch Zeit...etc" abspeisen lassen, gilt nicht als Aufforrderunng zur Nachbesserung, auch wenn der Zahnarzt widersprüchlich wird, sofort eine Beseitigung der Probleme anfordern. Mein Zahnarzt hat jegliches Vertrauen zerstört und ermöglicht, dass bei Notdiensten eine falsche Behandlung erfolgt

Äh, nicht unbedingt. Eigentlich soll er das so machen wie es vorgesehen ist, ich zahle ja auch nicht für eine Autoreparatur die nicht vollständig erledigt wurde.

Soweit ich weiß, besteht bei Zahnimplantaten immer das Risiko, dass sie nicht angenommen werden. Darüber sollte man vorher informiert werden, denn man muss vor jeder OP ein Formular unterschreiben, in dem man bestätigt, dass man über die Risiken der OP informiert wurde. Also, schau mal, ob du so ein Formular bekommen und unterschrieben hast. Ansonsten würde ich mich mal bei der Ärztekammer informieren.